ots: Neue Rechtsschutz-Versicherungsgesellschaft AG / Jurcash - ...
Dienstag, 30. Juni 2009


Mannheim (ots) -
Die Jurcash GmbH erweitert ab sofort die Dienstleistungen für die
Gewerbekunden und Kunden mit einem Vermieter-Rechtsschutzvertrag der
Neue Rechtsschutz AG (NRV). Sind Rechnungen nicht bezahlt, können
diese über Jurcash an den Inkassopartner gemeldet werden.

Neu daran ist, dass sich der Kunde entscheiden kann, wie viel Geld
er beim Inkassoverfahren riskiert und wie weit er gehen will. Bevor
er die Forderung übergibt, wählt er das Verfahren mit oder ohne
Risiko- und Bonitätsprüfung des Schuldners. Wenn er sich für die
Prüfung entscheidet, zahlt er einmalig 29,75 Euro und kann seine
Forderung ohne weitere Kosten bis hin zum Gerichtsverfahren in der
ersten Instanz durchsetzen. Gewinnt er das Gerichtsverfahren oder
wird ein Vergleich geschlossen, zahlt er keinen weiteren Cent. Die
Erfahrungen des Inkassopartners zeigen, dass solche Verfahren in der
Regel vom Kläger entweder gewonnen werden oder in einem Vergleich
enden. (Quelle: Domnowski Inkasso GmbH)

Beansprucht der Kunde die Risiko- und Bonitätsprüfung nicht, wird
seine Forderung über Mahnungen, Mahnbescheid und
Vollstreckungsbescheid eingetrieben. Diese Kosten werden dem Kunden
nicht berechnet. Selbst dann nicht, wenn der offene Betrag nicht
eingefordert werden kann.

Die Jurcash GmbH, hundertprozentige Tochtergesellschaft der Neue
Rechtsschutz AG (NRV) aus Mannheim, vermittelt Gewerbekunden und
Vermietern mit einer Rechtsschutzversicherung der NRV
Inkassodienstleistungen und Services zum Thema offene Rechnungen.
Diese Dienstleistung ist in jedem Gewerbe- oder
Vermieter-Rechtsschutzvertrag beitrags- und provisionsfrei enthalten.
Inkassopartner der Jurcash GmbH ist die Domnowski Inkasso GmbH in
Hamm.

Weitere Presse-Informationen und Bildmaterial unter:
http://www.nrv-rechtsschutz.de/de/presse/pressemeldungen/

Weitere Informationen zu Jurcash

http://www.jurcash.de/

Originaltext: Neue Rechtsschutz-Versicherungsgesellschaft AG
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/67125
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_67125.rss2

Pressekontakt:
Ines Stolle
Tel. 0621-4204103
Fax. 0621-4204150
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spam Bots geschützt, Sie müssen JavaScript aktivieren, damit Sie es sehen können

Angelos Anastassiou
Tel. 0621-4204510
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spam Bots geschützt, Sie müssen JavaScript aktivieren, damit Sie es sehen können

NRV Rechtsschutz AG
Augustaanlage 25
68165 Mannheim
www.nrv-rechtsschutz.de

- Querverweis: Bildmaterial wird über obs versandt und ist
abrufbar unter http://www.presseportal.de/galerie.htx?type=obs -

Interessant und auch Lesenswert:

ots: Policen Direkt Versicherungsvermittlung / (Berichtigung: Stornovolumen ...

Frankfurt/Main (ots) - Bitte beachten Sie die Änderung im letzten Satz des ersten Absatzes. Es folgt die korrigierte ...

Rechtstipp: Versicherung zahlt Hotelkosten nur bis Höchstbetrag

Im Schadensfall zeigen sich oft die Grenzen von Hausrat-, aber auch von Wohngebäudeversicherungen. Denn nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Celle handelt es sich bei den im Versicherungsvertrag mitversicherten Hotelkosten nur ...

ots: PPI AG / Versicherer: Komplizierte Arbeitsabläufe blockieren Outsourcing

Hamburg (ots) - Die Geschäftsabläufe deutscher Versicherer sind häufig nicht "outsourcingfähig" Vor allem im operativen Geschäft, beispielsweise in der Schadenregulierung und im Vertrieb, rechnet sich ein Auslagern ...

Für Krankentagegeldversicherung ist Krankheit sofort zu melden

Wer seine Krankentagegeldversicherung in Anspruch nehmen will, muss eine Arbeitsunfähigkeit sofort melden. Bei einer entsprechenden Entscheidung ließen die Richter des Landgerichts Koblenz (AZ: 16 O 62/09) die Einwände des betroffenen ...

Unfall-Ersatzwagen muss im Spezialfall nicht der preiswerteste sein

Grundsätzlich ist bei der Wahl eines Ersatzwagens nach einem Unfall Ausschau nach dem günstigsten Angebot zu halten. Allerdings gilt das nicht uneingeschränkt, wie das Landgericht Schweinfurt (AZ: 23 O 313/08) ...

Unfallversicherungen unterscheiden zwischen Privat und Beruf

Die gesetzliche Unfallversicherung zahlt nicht, wenn außerhalb des Arbeitslebens ein Unfall geschieht. Allerdings ist nicht immer klar, wann eigentlich das Private anfängt und das Berufliche zu Ende ist, wie ein ...


 
< zurück   weiter >

Zufallsartikel