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Mittwoch, 12. August 2009


Coburg (ots) - Die Schule ist vorbei. Die Frage, Lehre oder
Studium, entschieden. Für viele junge Leute der richtige Zeitpunkt,
um sich auf eigene Füße zu stellen und auszuziehen. Doch wie steht es
mit dem Versicherungsschutz? Die HUK-COBURG gibt Auskunft.

In der Haftpflicht-, Rechtsschutz- und Hausratversicherung sind
volljährige, unverheiratete Kinder während ihrer Ausbildung -
inclusive Wehr- oder Ersatzdienst - bei ihren Eltern mitversichert.
Natürlich dürfen sie in dieser Zeit kein eigenes Einkommen haben.
Bafög oder Lehrlingsgehalt spielen dagegen keine Rolle.

Die typische Studentenbude zählt nicht als eigener Hausstand und
ist dementsprechend durch die Hausratversicherung der Eltern
mitversichert. Allerdings ist die Entschädigung im Schadenfall meist
auf zwanzig Prozent der Versicherungssumme - maximal 20.000 Euro -
begrenzt.

Ausland inclusive

Ein Auslandssemester ist heute eher die Regel als die Ausnahme:
Das wissen Versicherungen und bieten darum in der Hausrat- ebenso wie
in der Haftpflichtversicherung weltweiten Schutz. Dauert der
Auslandsaufenthalt jedoch länger als ein Jahr, sollte man zuvor mit
seiner Haftpflichtversicherung reden.

Auch auf die Rechtsschutzversicherung können Auslandsstudenten
zählen, solange sie sich in Europa oder in den
Mittelmeeranrainerstaaten aufhalten. Wer dagegen weltweiten Schutz
benötigt, sollte das seinem Versicherer mitteilen.

Gerade bei Auslandsaufenthalten spielt der Verkehrsrechtschutz
eine große Rolle: Voraussetzung dafür ist, dass der
Verkehrsrechtsschutz nicht allein, sondern im Rahmen einer Privat-,
Berufs und Verkehrsrechtsschutzversicherung besteht.

Originaltext: HUK-Coburg
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Kontakt:
Karin Benning
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HUK-COBURG
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Leitung: Alois Schnitzer

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