ots: Debeka Versicherungsgruppe / Einladung: Pressekonferenz anlässlich der ...
Dienstag, 5. Mai 2009


Koblenz (ots) -
Sehr geehrte Damen und Herren,

die Debeka-Gruppe, eine der größten deutschen Versicherungsgruppen
und Marktführer in der privaten Krankenversicherung, veröffentlicht
im Mai die Jahresabschlüsse 2008. Aus diesem Anlass laden wir Sie zu
unserer Jahrespressekonferenz nach Koblenz ein, auf der wir Sie über
die Entwicklung der Debeka informieren.

Datum: Dienstag, 26. Mai 2009, 11.00 Uhr

Ort: Hauptverwaltung der Debeka-Gruppe,
Ferdinand-Sauerbruch-Straße 18, 56073 Koblenz

Ihre Gesprächspartner werden der Vorstandsvorsitzende,
Generaldirektor Uwe Laue, und die Vorstandsmitglieder der Debeka
Versicherungen sowie der Debeka Bausparkasse sein.

Für Rückfragen steht Ihnen der Unterzeichner unter der Rufnummer
0261/498-1100 zur Verfügung.

Über Ihre Teilnahme freuen wir uns. Sie vereinfachen uns die
Organisation, wenn Sie das beigefügte Antwortfax bis zum 18. Mai 2009
zurücksenden. Gerne können Sie uns auch eine E-Mail an
Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spam Bots geschützt, Sie müssen JavaScript aktivieren, damit Sie es sehen können senden.

Mit freundlichen Grüßen

Originaltext: Debeka Versicherungsgruppe
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/57398
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_57398.rss2

Pressekontakt:
Dr. Gerd Benner
Leiter der Unternehmenskommunikation der Debeka-Gruppe
Pressesprecher

Debeka Krankenversicherungsverein a. G.
Debeka Lebensversicherungsverein a. G.
Debeka Allgemeine Versicherung AG
Debeka Pensionskasse AG
Pressestelle / Unternehmenskommunikation (VE/U)
Ferdinand-Sauerbruch-Straße 18
56058 Koblenz

Telefon: (02 61) 4 98-1100
Telefax: (02 61) 4 98-1111
eMail: Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spam Bots geschützt, Sie müssen JavaScript aktivieren, damit Sie es sehen können
Internet: www.debeka.de

- Querverweis: Antwortfax und Wegbeschreibung liegen in der
digitalen Pressemappe zum Download vor und sind unter
http://www.presseportal.de/dokumente abrufbar -

Weitere aktuelle Nachrichten zu ähnlichen Themen:

Spaziergänge nicht von Unfallversicherung abgedeckt

Natürlich haben die Unfallversicherer eine Definition festgelegt, die einen versicherten von einem unversicherten Unfall unterscheidet. Besonders problematisch ist das bei Unfällen, die auf eine vermeintlich erhöhte Kraftanstrengung zurückzuführen sind, die ...

Auto immer abschließen

Auch wer nur kurz aus dem Auto aussteigt, um sich nach dem Weg zu erkundigen, handelt grob fahrlässig, wenn er den Schlüssel stecken lässt, den Wagen nicht abschließt und dieser ...

Unfallversicherung: Streit um Fristversäumnis

Wer bei einem Unfall so schwer verunglückt, dass eine Invalidität sicher ist, der braucht seiner Unfallversicherung zeitnah lediglich den Unfall anzuzeigen. Das hat das Oberlandesgericht Stuttgart (AZ: 7 U 174/08) ...

ots: DEG - Dt. Invest. und Entwicklungsges. / DEG beteiligt sich an ...

Köln (ots) - - DEG erwirbt 23 Prozent der Anteile von PT Avrist Assurance - Förderung des Versicherungssektors als strategisches ...

Rechtstipp: «Pfusch am Bau» ist nicht mitversichert

Wer als Handwerker am Bau pfuscht, kann die verursachten Schäden nicht über seine Haftpflichtversicherung regulieren. Das hat das Oberlandesgericht Karlsruhe entschieden. In dem Fall war ein Keller nicht ordnungsgemäß errichtet ...

Rechtstipp: Sozialhilfe geht vor Krankentagegeldversicherung

Krankentagegeldansprüche lassen sich nach einer Entscheidung des Landgerichts Frankfurt am Main nicht mit einer einstweiligen Verfügung durchsetzen. Dafür wäre eine existenzielle Notlage Voraussetzung, die jedoch in aller Regel nicht vorliegt, ...


 
< zurück   weiter >

Zufallsartikel