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Basel/Hamburg (ots) -
- Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) erlässt
Verwaltungsakte betreffend DR Leben/Sach und DR Kranken
- Bisher vom DR Kranken beanspruchtes Vetorecht wird mit
sofortiger Wirkung ausser Kraft gesetzt
- Verwaltungsakt bestätigt Rechtsauffassung von Baloise/DR Leben
Die BaFin hat Verwaltungsakte gegenüber der deutschen
Baloise-Tochtergesellschaft Deutscher Ring Lebensversicherungs-AG (DR
Leben) sowie dem zur Signal Iduna gehörenden Deutscher Ring
Krankenversicherungsverein a.G. (DR Kranken) erlassen. Die BaFin
setzt in den Verwaltungsakten das bisher von DR Kranken beanspruchte
Vetorecht ausser Kraft und stellt fest, dass eine organisatorische
Trennung aller wesentlichen Bereiche erforderlich ist. Eine
Entflechtung der Beteiligungen wird nicht gefordert.
"Der Verwaltungsakt der BaFin bestätigt unsere Auffassung, dass
die derzeitige Situation, in der sich unsere Gesellschaften befinden,
rechtswidrig ist", sagte Martin Strobel, der Vorsitzende der
Konzernleitung der Baloise. "Wir wollen diesen rechtswidrigen Zustand
so schnell wie möglich beseitigen und die Gesellschaften im Sinne
aller Beteiligten zügig entflechten. Wir fordern die Signal Iduna
erneut auf, jetzt an den Verhandlungstisch zurückzukehren."
Vetorecht mit sofortiger Wirkung ausser Kraft gesetzt
Die BaFin hat das derzeit von DR Kranken beanspruchte Vetorecht
gegen unternehmerische Massnahmen und Weisungen von DR Leben/Sach mit
sofortiger Wirkung ausser Kraft gesetzt. In ihrer Begründung führt
die BaFin u.a. aus:
- Die derzeitige Aufbau- und Ablauforganisation der Deutscher
Ring-Gesellschaften, d.h. die derzeitige Verflechtung der
Deutscher Ring-Gesellschaften, verstösst insbesondere gegen
Versicherungsaufsichts- und zwingendes Gesellschaftsrecht.
- Rechtlich erforderlich ist eine jeweils eigenverantwortliche und
unabhängige Geschäftsleitung sämtlicher Deutscher
Ring-Gesellschaften.
Entflechtung aller wesentlichen Bereiche erforderlich
Aus Sicht der BaFin ist die organisatorische Trennung bzw.
Entflechtung aller wesentlichen Bereiche (u.a. IT, Räumlichkeiten,
back office, Risikomanagement und sonstige Leitungsfunktionen)
erforderlich, um eine eigenverantwortliche und unabhängige
Unternehmensleitung herzustellen Die BaFin weist weiter darauf hin,
dass auch die bislang nicht entflochtenen Mehrfacharbeitsverträge zu
hohen operationellen Risiken führen. Auch dieses organisatorische
Defizit sei zu beheben.
Die BaFin fordert zudem beide Unternehmen auf, regelmässig
detailliert und anhand von Kennzahlen über ihre operative Situation
zu berichten. Das gibt der BaFin die Möglichkeit, die Situation in
Hamburg kontinuierlich zu überprüfen und ggfs. weitere Massnahmen zur
Beendigung des rechtswidrigen Zustandes zu treffen.
Schliesslich führt die BaFin aus, dass einer organisatorischen
Trennung der Deutscher Ring-Gesellschaften auch keine rechtlichen
Hindernisse wie z.B. Vertraulichkeits-vereinbarungen und -anweisungen
entgegengehalten werden können. Insoweit fordert die BaFin von den
Deutscher Ring-Gesellschaften die Vorlage eines Plans über die
Vorkehrungen der Deutscher Ring-Gesellschaften für den Fall der
Beendigung des Orga-Vertrags.
Derzeitige Situation ist rechtswidrig
Die derzeitige Situation bei den Deutscher Ring-Gesellschaften
verstösst gegen zwingendes Wettbewerbsrecht, Gesellschaftsrecht und
Versicherungsaufsichtsrecht. Signal Iduna ist ein direkter
Wettbewerber von DR Leben/Sach. Bisher wurde aufgrund gemeinsam
genutzter Ressourcen von DR Kranken faktisch ein Vetorecht gegen
unternehmerische Entscheidungen von DR Leben/Sach praktiziert;
wesentliche Leitungsentscheidungen und arbeitsrechtliche Weisungen
beispielsweise wurden von der Zustimmung des DR Kranken abhängig
gemacht. Die BaFin ordnet nun an, dass diese Praxis mit sofortiger
Wirkung ausser Kraft gesetzt wird. Es ist aufsichtsrechtlich nicht
möglich, dass eine Geschäftsführung strategische Entscheidungen sowie
Weisungen an ihre Mitarbeiter von der Zustimmung eines Dritten
abhängig macht. Dritte sind dabei auch die jeweils zu einer anderen
Unternehmensgruppe gehörenden Deutscher Ring-Unternehmen. Auch das
Gesellschaftsrecht fordert, dass Aktiengesellschaften ausschliesslich
und ungehindert von ihren Vorständen gelenkt werden.
Beteiligungen müssen nicht aufgeteilt werden
Hingegen hat die BaFin nicht gefordert, dass die gemeinsam mit DR
Kranken gehaltenen aber von DR Leben/Sach kontrollierten
Beteiligungen der Deutscher Ring Beteiligungsholding (DR BHG),
insbesondere die Mehrheitsbeteiligung an der OVB, aufgeteilt werden
müssen. Zudem wurde zwischenzeitlich vom Oberlandesgericht Hamburg
rechtskräftig festgestellt, dass die DR BHG und alle über diese
Holding gehaltenen Beteiligungen ohnehin unter der Führung von DR
Leben/Sach stehen.
Die BaFin behält sich weitere Schritte je nach Entwicklung der
Lage vor.
Weitere Informationen zum Thema finden Sie im Internet unter
http://www.baloise.com/deutschland
Über die Baloise und ihre deutschen Tochtergesellschaften Die
Baloise mit Sitz in Basel, Schweiz ist ein europäischer Anbieter von
Versicherungs- und Vorsorgelösungen. Sie positioniert sich als
Versicherer mit intelligenter Prävention, der "Sicherheitswelt". In
der Schweiz agiert sie als fokussierter Finanzdienstleister, eine
Kombination von Versicherung und Bank. Die weiteren Märkte sind
Deutschland, Österreich, Belgien, Luxemburg, Liechtenstein, Kroatien
und Serbien. Das Vertriebsnetz umfasst die eigene
Verkaufsorganisation, Makler und weitere Partner. Das Geschäft mit
innovativen Vorsorgeprodukten für Privatkunden in ganz Europa
betreibt die Baloise mit ihren Kompetenzzentren in Luxemburg und
Liechtenstein.
Die Aktie der Bâloise Holding AG ist im Hauptsegment an der SIX
Swiss Exchange kotiert. Die Baloise beschäftigt rund 9'400
Mitarbeitende.
Die Deutscher Ring Lebensversicherungs-AG und Deutscher Ring
Sachversicherungs-AG mit Hauptsitz in Hamburg sind seit 1985 Töchter
der Schweizer Baloise. Sie erzielten im Jahr 2008 mit rund 1'400
Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern Gebuchte Bruttobeiträge in Höhe von
757 Mio. Euro.
Originaltext: Baloise Group
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