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Köln (ots) - Fünf Milliarden Euro investieren die Deutschen laut
dem Verband für das Deutsche Hundewesen jährlich in ihren Hund und
liegen damit im europaweiten Vergleich ganz an der Spitze. Dabei
fließt viel Geld in die Kosten für Anschaffung, Nahrung,
Tierarztkosten, Steuern und Zubehör. Wer so viel Geld in sein Tier
investiert, sollte auch an eine Tierhalterhaftpflicht-Versicherung
denken. Denn Schäden, die ein Tier anrichtet, können den Besitzer
teuer zu stehen kommen.
Schneller passiert als gedacht
Wer anderen einen Schaden zufügt, muss laut Gesetz dafür
geradestehen: Der Schadenverursacher muss für sämtliche Kosten
aufkommen, die dem Geschädigten entstehen - dazu zählen zum Beispiel
Behandlungsgeld, Schmerzensgeld oder Aufwendungen für dauerhafte
Verdienstausfälle. Das gilt auch, wenn der geliebte Vierbeiner einen
Schaden anrichtet. Schäden von Kleintieren wie Meerschweinchen,
Katzen oder Vögeln sind über eine private Haftpflichtversicherung
abgedeckt. Bei größeren Tieren wie Hunden oder Pferden sollte der
Besitzer eine sogenannte Tierhalterhaftpflicht-Versicherung
abschließen. Bei AXA gibt es die Deckung schon ab 6,92 Euro im Monat.
Sie schützt vor den finanziellen Folgen von Schäden, die das Tier
anrichtet, etwa wenn der Hund die teuren italienischen Schuhe der
Freundin zerbeißt. Schlimmere Schäden entstehen, wenn ein Hund beißt
und oder ein Pferd austritt und dabei eine Person verletzt. Aber auch
entlaufene Tiere können großen Schaden anrichten, wenn sie auf die
Straße laufen und einen Autounfall verursachen.
Nicht immer Pflicht, aber wichtige Vorsorge
Die Tierhalterhaftpflicht ist nur in Berlin und Hamburg ein Muss -
in allen anderen Bundesländern ist sie freiwillig. Tierhalter sollten
aber schon im eigenen Interesse nicht darauf verzichten - im
Schadenfall können große finanzielle Belastungen auf den Besitzer
zukommen. AXA empfiehlt deshalb eine Versicherungssumme von
mindestens drei, besser zehn Millionen Euro. Daneben sollten
Tierhalter darauf achten, dass die Versicherung auch Familie und
Freunde, die gelegentlich auf das Tier aufpassen, einschließt. Eine
Tierhalterhaftpflicht leistet übrigens auch passiven Rechtsschutz:
Sie prüft nicht nur den Schaden und ersetzt berechtigte
Schadenersatzansprüche, sondern wehrt auch unberechtigte Ansprüche
stellvertretend für den Versicherungsnehmer ab - notfalls vor
Gericht. Dabei trägt die Versicherung auch die Kosten des
Rechtsstreits. Wer mehrere Tiere gleicher Gattung hat, kann bei AXA
sparen: Für das zweite Tier zahlt der Halter nur noch 75 Prozent des
Versicherungsbeitrags, ab dem dritten Tier sogar nur noch 50 Prozent.
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herunterladen unter www.axa.de/bildarchiv. Abdruck honorarfrei bei
Quellenangabe "AXA Konzern AG".
Originaltext: AXA Konzern AG
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