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Hund hebt Bein - Versicherung winkt ab |
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Freitag, 23. April 2010 |
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Köln (ddp.djn). Der Ausschluss von Leistungen aus dem Halten von
Hunden gilt auch, wenn der Vierbeiner auf das Parkett der Mietwohnung
uriniert. Denn die entsprechende Klausel betrifft alle Schäden, die
vom Versicherten in seiner Eigenschaft als Tierhalter verursacht
werden, entschied das Oberlandesgericht Köln (AZ: 9 U 179/09). Das
erhöhte Haftungsrisiko eines Tierhalters soll damit von den Gefahren
abgegrenzt werden, denen sich jeder Mensch aussetzt und die über die
Haftpflichtversicherung gedeckt sind.
ddp.djn/ome/jwu/
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Hamburg (ots) - Schnell kann das Grillvergnügen zu einer
gefährlichen Angelegenheit werden. Denn: Jährlich ereignen sich in
Deutschland etwa 4.000 Grillunfälle. Teilweise erleiden die
Betroffenen nur leichte ... Krankenkassen müssen die Kosten für Mineralwasser nicht erstatten. Das hat das Amtsgericht Köln entschieden. Nach Ansicht der Richter wird ein Mineralwasser nicht dadurch zu einem Arzneimittel, nur weil ein Arzt ... Wer seinen Kfz-Anhänger ungesichert aufstellt, sodass er im Sturm vorbeifahrende Pkw beschädigen kann, der kann trotzdem auf die Schadensregulierung der Kfz-Versicherung setzen. Das geht aus einer Entscheidung des Landgerichts Stuttgart ...
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