Hund hebt Bein - Versicherung winkt ab
Freitag, 23. April 2010

Köln (ddp.djn). Der Ausschluss von Leistungen aus dem Halten von Hunden gilt auch, wenn der Vierbeiner auf das Parkett der Mietwohnung uriniert. Denn die entsprechende Klausel betrifft alle Schäden, die vom Versicherten in seiner Eigenschaft als Tierhalter verursacht werden, entschied das Oberlandesgericht Köln (AZ: 9 U 179/09). Das erhöhte Haftungsrisiko eines Tierhalters soll damit von den Gefahren abgegrenzt werden, denen sich jeder Mensch aussetzt und die über die Haftpflichtversicherung gedeckt sind.

ddp.djn/ome/jwu/

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