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Montag, 15. März 2010


Freiburg (ots) - Wer Texte für Zeitungen, Zeitschriften, Bücher,
Rundfunk, Fernsehen oder andere Medien schreibt, ist
schriftstellerisch tätig. Auch die Veröffentlichung im Internet
erfüllt das Kriterium der Öffentlichkeit. Die journalistische
Tätigkeit zählt zu den freien Berufen und die aus dieser
selbstständigen Arbeit erzielten Einkünfte unterliegen der
Einkommensteuer - für viele eine lästige Pflicht, diese dem Finanzamt
zu erklären.

Dabei drängt langsam die Zeit: wer eine Einkommen- und ggf.
Umsatzsteuererklärung machen muss, sollte diese für das vergangene
Jahr bis 31. Mai 2010 beim Finanzamt abgegeben haben, insbesondere
dann wenn eine Rückerstattung zu erwarten ist.

Bei der Erstellung der Steuererklärung möchte Haufe Journalisten
wieder behilflich sein: In einer PDF-Broschüre finden sie viele Tipps
und Hinweise speziell für Autoren und Journalisten. Diesen
kostenlosen und beliebten Service bietet Haufe seit vielen Jahren an.
Die Broschüre kann unter http://www.haufe.de/SteuerTipps2010
heruntergeladen werden.

Wer Print bevorzugt, kann eine gedruckte Version der Broschüre
beim Presseteam von Haufe bestellen. Einfach per E-Mail unter
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Originaltext: Haufe-Lexware GmbH & Co. KG
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