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Berlin (ots) - "Ein krisenfestes Steuerrecht ist noch nicht in
Sicht." So bewertet BDI-Hauptgeschäftsführer Werner Schnappauf das am
Freitag vom Bundestag beschlossene Bürgerentlastungsgesetz, das auch
Nachbesserungen bei der Unternehmensteuerreform vorsieht. "Das ist
ein kleiner Schritt in die richtige Richtung. Das Thema bleibt in der
nächsten Legislaturperiode auf der Tagesordnung", sagte Schnappauf.
"Die Erleichterungen bei der Umsatzsteuer und die höhere
Freigrenze bei der Zinsschranke sind sinnvolle Lösungen, um die
Liquidität für kleinere Unternehmen zu sichern. Für einen Großteil
der Industrieunternehmen ist die Freigrenze bei der Zinsschranke zu
niedrig. Die Krisen verschärfende Wirkung bleibt bestehen", warnte
Schnappauf.
"Gerade die Unternehmen, die den größten Anteil des
prognostizierten Belastungsvolumens tragen müssen, sind weiterhin
unvermindert von der Zinsschranke betroffen. Und wenn die Regelungen
Ende dieses Jahres auslaufen, treten die Krisen verschärfende Wirkung
gerade dann wieder in Kraft, wenn die Unternehmen das Geld zur
Finanzierung des Aufschwungs brauchen", so Schnappauf weiter.
Auch die neue Sanierungsklausel zum so genannten Mantelkauf bleibt
aus Sicht des BDI-Hauptgeschäftsführers hinter den Erwartungen
zurück. "Für Staatsbeteiligungen an notleidenden Banken wurde die
Regelung des Mantelkaufs kurzer Hand ausgesetzt, bei der privaten
Wirtschaft wird hingegen die Ausnahme an eine enge Sanierungsklausel
geknüpft", so der BDI-Hauptgeschäftsführer. "Ihre Praxistauglichkeit
muss die Sanierungsklausel erst noch beweisen."
Originaltext: BDI Bundesverband der Dt. Industrie
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