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Berlin (ots) - Knapp 2 Milliarden Euro haben 18.000 Anleger in die
Medienfonds der Hannover Leasing GmbH & Co. KG, einer
Tochtergesellschaft der Landesbank Hessen-Thüringen, investiert. Rund
750 Millionen Euro flossen in die sogenannten unternehmerischen
Beteiligungsfonds. Bei diesen drei Fonds wurde abweichend von den
Vorläufer-Fonds der Kapitalerhalt nicht garantiert, hier müssen die
Filme auch wirtschaftlich erfolgreich sein. Zu den bekannten
steuerlichen Problemen kommt also auch das wirtschaftliche Risiko
hinzu.
Damit aber nicht genug: Auf der Steuerseite droht den
"unternehmerischen" Fonds nun der Super-GAU. Ende letzten Jahres
informierte die Hannover Leasing GmbH & Co. KG bereits die Zeichner
des HL 143 (Montranus I) darüber, dass die Betriebsprüfer den Fonds
nicht als Hersteller des vom Fonds finanzierten Films "Die Bourne
Verschwörung" akzeptieren will. Ein Teil der Produktionstage habe vor
dem Datum der Gesellschafterversammlung gelegen, so die
Betriebsprüfer.
Aktuell trifft es den zweiten unternehmerischen Fonds: Auch der HL
158 (Montranus II) soll aus vergleichbaren Gründen nicht Hersteller
des von ihm finanzierten Films "Jarhead" sein. Die Folge: Wenn der
Fonds nicht Hersteller ist, dann ist er Erwerber der Filmrechte. Wenn
er die Filmrechte aber erwirbt, dann kann er die Kosten hierfür nicht
im Jahr der Anschaffung steuerlich in voller Höhe absetzen, sondern
muss sie über die gesamte Nutzungsdauer abschreiben. Und die wird
derzeit mit 50 Jahren angesetzt. Das steuerliche Konzept, das auf der
vollen Absetzbarkeit der Kosten im ersten Beteiligungsjahr aufbaut,
platzt vollständig.
Der Aktionsbund Aktiver Anlegerschutz e. V. hat zu diesem Umstand
bereits auf seinen letzten Medienfonds-Informationsveranstaltungen im
März 2010 berichtet. Dr. Wolfgang Schirp: "Möglicherweise war die
Empfehlung der steuerlichen Berater der Fondsgesellschaften auf den
damaligen Gesellschafterversammlungen schon fehlerhaft. Ansprüche der
Fonds sollten durch die Geschäftsführung geprüft werden."
Wir werden für die von uns vertretenen Anleger die Prüfung dieser
möglichen Schadenersatzansprüche bei der Geschäftsführung einfordern,
so Thomas Lippert, Vorstand des Aktionsbundes Aktiver Anlegerschutz
e. V.
Originaltext: AAA-Aktionsbund Aktiver Anlegerschutz
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