ots: SOKA-BAU / Nur jeder Fünfte schafft es am Bau bis zur Regelaltersrente
Donnerstag, 15. April 2010


Wiesbaden (ots) - Was bei der gesetzlichen Rente der Standardfall
sein soll, ist in der Bauwirtschaft die große Ausnahme. Gerade einmal
20 Prozent der gewerblichen Bauarbeitnehmer sind in der Lage, bis zum
65. Lebensjahr ihren Beruf auszuüben. Dies geht aus aktuellen
Auswertungen von SOKA-BAU (Zusatzversorgungskasse des Baugewerbes)
hervor.

Fast 50 Prozent der Bauleute scheiden weit vor dem 65. Lebensjahr
aus dem aktiven Berufsleben aus. Das Durchschnittsalter bei
Rentenbeginn liegt bei 62 Jahren und zwei Monaten. Und rund ein
Drittel der gewerblichen Bauarbeitnehmer muss wegen teilweiser oder
voller Erwerbsminderung - im Durchschnitt mit 55 Jahren und acht
Monaten - den Beruf aufgeben.

Hohe Rentenabschläge

Die durchschnittliche Regelaltersrente beträgt derzeit für
Bauleute rund 1.300 EUR. Erwerbsminderungsrentner müssen im Schnitt
mit rund 900 EUR auskommen. Wer vor dem 65. Lebensjahr in Rente geht
- das sind am Bau 80 Prozent der Arbeitnehmer - muss deutliche
Rentenabschläge in Kauf nehmen. Jedes Jahr schlägt mit 3,6 Prozent
Abzug von der Regelaltersrente zu Buche. Mit Blick auf die Rente mit
67 haben Bauleute in Zukunft mit Rentenkürzungen von 18 Prozent und
mehr zu rechnen. "Es kann nicht sein, dass gewerblich Beschäftigte
der Bauwirtschaft, die mit 60 Jahren - nach über 40-jähriger
Tätigkeit am Bau - aus gesundheitlichen Gründen in Rente gehen,
derart hohe Rentenabschläge hinnehmen müssen", sagt SOKA-BAU-Vorstand
Karl-Heinz Sahl.

Branchenweite Zusatzversorgung

Zusätzlich zur gesetzlichen Rente erhalten ehemalige
Bauarbeitnehmer eine Rentenbeihilfe von SOKA-BAU in Höhe von rund 80
EUR im Monat. Die Arbeitgeber der Bauwirtschaft finanzieren mit
Beiträgen in Höhe von derzeit 3,2 Prozent des Bruttolohns diese
branchenweite zusätzliche Altersversorgung. "Die Rentenbeihilfe wurde
bereits vor über 50 Jahren von den Tarifvertragsparteien der
Bauwirtschaft auf den Weg gebracht, um branchenspezifische Nachteile
für Bauarbeitnehmer wie zum Beispiel regelmäßige Arbeitsausfälle und
häufige Arbeitsplatzwechsel hinsichtlich der gesetzlichen Rente
auszugleichen. Die für Bauarbeitnehmer zu erwartenden Rentenabschläge
bei der Rente mit 67 kann die Rentenbeihilfe aber keinesfalls
kompensieren", erklärt Sahl.

Originaltext: SOKA-BAU
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Pressekontakt:
SOKA-BAU
Michael Delmhorst
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E-Mail: MDelmhorst@soka-bau.de
www.soka-bau.de

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