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Berlin (ots) - Zum 1. Januar 2010 ändern sich in der allgemeinen
gesetzlichen Rentenversicherung wichtige Rechengrößen.
Die Beitragsbemessungsgrenze, die Grenze, bis zu der Beiträge
maximal gezahlt werden können, wird in den alten Bundesländern von
monatlich 5.400 Euro auf monatlich 5.500 Euro (66.000 Euro jährlich),
in den neuen Bundesländern von bisher 4.550 Euro auf 4.650 Euro
(jährlich 55.800 Euro) angehoben.
Der Höchstbeitrag für Pflichtversicherte zur allgemeinen
Rentenversicherung steigt damit in den alten Bundesländern auf
monatlich 1.094,50 Euro (bisher 1.074,60 Euro monatlich) und in den
neuen Bundesländern auf monatlich 925,35 Euro (bisher 905,45 Euro
monatlich).
Der neue Höchstbeitrag für freiwillig Versicherte liegt in den
alten und neuen Bundesländern einheitlich bei 1.094,50 Euro.
Der neue Regelbeitrag steigt in den alten Bundesländern auf 508,45
Euro monatlich und in den neuen Bundesländern auf 431,83 Euro
monatlich.
Der freiwillige Mindestbeitrag beträgt in den alten und neuen
Bundesländern weiterhin einheitlich 79,60 Euro monatlich.
Das durchschnittliche Jahresarbeitsentgelt beträgt ab dem 1.
Januar 2010 vorläufig 32.003 Euro.
Der Beitragssatz beträgt das vierte Jahr in Folge auch im Jahr
2010 unverändert 19,9 Prozent.
Auch die allgemeine Hinzuverdienstgrenze von monatlich 400 Euro
bleibt 2010 für Altersrentner vor Erreichen der Regelaltersgrenze
sowie für Bezieher einer vollen Erwerbsminderungsrente maßgebend,
damit die Rente in voller Höhe gezahlt werden kann. Wer regelmäßig
mehr als monatlich 400 Euro hinzuverdient, kann je nach Höhe des
Einkommens, die Rente als Teilrente erhalten.
Weitere Informationen zu den Änderungen im Jahr 2010 und den
Werten der Rentenversicherung finden Sie auch unter
www.deutsche-rentenversicherung-bund.de .
Originaltext: Deutsche Rentenversicherung Bund
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/50838
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_50838.rss2
Pressekontakt:
Dr. Dirk von der Heide
Pressesprecher
Tel. 030 865-89174
Fax. 030 865-27379
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