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Auswirkungen der Rentenreformen auf die Rentenversicherung |
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Mittwoch, 11. März 2009 |
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Deutsche Rentenversicherung: Was sich durch Reformen änderte bis heute
Die wirtschaftlichen Hintergründe der aktuellen Rentenpolitik
Die Befürchtung, dass sich unsere Kinder und Kindeskinder in Zukunft mit leeren Rententöpfen würden auseinandersetzen müssen, entbehrte eine ganze Zeit lang nicht der reellen wirtschaftlichen Grundlage. Zu diesem Ergebnis kam zumindest PROGNOS. Dieses Schweizer Institut wurde eingeschaltet, um eine Hochrechnung der Rentenzahlungen und Rentebeiträge unter Berücksichtigung der Entwicklung der Altersstruktur der Bevölkerung vorzunehmen.
Die wirtschaftlichen Hintergründe der aktuellen Rentenpolitik
Die Befürchtung, dass sich unsere Kinder und Kindeskinder in Zukunft mit leeren Rententöpfen würden auseinandersetzen müssen, entbehrte eine ganze Zeit lang nicht der reellen wirtschaftlichen Grundlage. Zu diesem Ergebnis kam zumindest PROGNOS. Dieses Schweizer Institut wurde eingeschaltet, um eine Hochrechnung der Rentenzahlungen und Rentebeiträge unter Berücksichtigung der Entwicklung der Altersstruktur der Bevölkerung vorzunehmen.
Dabei erkannte man schon vor mehr als zwanzig Jahren, dass die bis dahin gültige Rentenpraxis auf lange Sicht nicht mehr tragfähig ist. Um die hohen Renten und die Möglichkeiten der vorzeitigen Pensionierung aufrecht erhalten zu können, hätten die Beiträge dramatisch angehoben werden müssen. Man rechnete aus, dass ein Beitragssatz von bis zu vierzig Prozent des erzielten Arbeitseinkommens eine durchaus wahrscheinliche Größenordnung gewesen wäre.
Die Reformen der letzten Jahre sind also nur eine logische Konsequenz aus diesen Hochrechnungen und die Experten gehen sogar davon aus, dass diese Maßnahmen noch immer nicht ausreichend sind. Nachdem man in den Zeiten vor der Rentenreform von einer kompletten Absicherung des Alters durch die gesetzliche Rente ausgegangen war, wurde mit den Gesetzesänderungen eine völlig andere Richtung eingeschlagen, die in einigen europäischen Nachbarländern schon seit Jahrzehnten erfolgreich verfolgt wird.
Die neue Rentenvorsorge soll und muss aus drei Säulen bestehen, wenn man nicht riskieren will, dass man seinen Lebensstandard im Alter dramatisch reduzieren muss. Neben einer so genannten Grundsicherung, die unter Umständen sogar mit Aufstockungsbeträgen erreicht wird, kommt der betrieblichen und privaten Altersvorsorge eine deutlich höhere Bedeutung zu. Dabei fördert der Staat diese zusätzlichen Maßnahmen wie Steuererleichterungen und anderen Zuschüssen. Dadurch soll ein Anreiz für die private Vorsorge geschaffen werden. Die Finanzwirtschaft hat reagiert und entsprechende zertifizierte Produkte auf den Markt gebracht, bei denen man auch als Arbeitssuchender schon mit einer Ansparrate von fünf Euro im Monat Einiges bewirken kann.
Erste Ansätze für die private Absicherung des Alters waren die Rürup Rente und die Riester Rente, wobei die letzten Neuerungen auch eine Förderung der mittelbaren Altersvorsorge zum Beispiel durch die Schaffung von Wohneigentum beinhalten. Eine dieser Möglichkeiten besteht darin, dass man seine Rentenvorsorge beleihen oder auszahlen lassen kann, um ein Eigenheim oder eine Wohnung kaufen zu können.
Damit wurde ein großes Stück der Verantwortung für die Altersvorsorge in die Hände des Einzelnen gelegt und die Rentenkassen durch eine gestaffelte Verschiebung der Renteneintrittszeit und eine Reduzierung der zu zahlenden Höhe möglicher Renten entlastet. Dazu hat auch die Einführung von Abschlägen bei einem vorzeitigen Renteneintritt erheblich beigetragen.
Auch die Anrechnungspraxis bei den Beitragszeiten hat sich grundlegend geändert. Das gilt vor allem für die Zeiten, in denen kein unmittelbares Arbeitseinkommen erzielt wurde, auf das Pflichtbeiträge entrichtet worden sind. In erster Linie betreffen diese Änderungen Erziehungszeiten, größere Ausbildungsabschnitte und Zeiten des Bezuges von Arbeitslosengeld und Hartz IV. Hier sind auch Teile der Kosten umgelagert worden. So kommen seit den Rentenreformen Beträge zur Finanzierung dieser Abschnitte nicht aus den Mitteln der Rentenkassen, sondern werden zu einem erheblichen Anteil aus den Steuern finanziert, die der Bund einnimmt. Sie tauchen in den Rentenauskünften bei der Auflistung des Beitragsverlaufes als so genannte versicherungsfremde Leistungen auf.
Bei oberflächlicher Betrachtung könnte man zu dem Schluss kommen, dass diese Reformen ausreichen würden, um die Rentenkassen in Zukunft auch ohne Beitragserhöhungen stabilisieren zu können. Das ist ein Trugschluss, wie die neuesten Hochrechnungen beweisen. Bis jetzt wurde lediglich erreicht, dass die notwendigen Beitragserhöhungen nicht ganz so dramatisch ausfallen, wie das vor den Reformen ermittelt worden ist. Es wurde ermittelt, dass trotzdem noch Rentenbeiträge von bis zu mehr als zwanzig Prozent notwendig werden, wenn das derzeitige Renteniveau langfristig gehalten werden soll. Es ist also davon auszugehen, dass in den nächsten Jahren noch weitere Gesetzesänderungen zur Zahlung der staatlichen Pflichtrente erfolgen werden. Schließlich möchten auch unsere Kinder noch eine wenn auch deutlich minimalere Absicherung im Alter vom Staat erhalten.
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