Forward Darlehen zur Zinssicherung
Mittwoch, 9. September 2009

Froward Darlehen

Das Forward Darlehen ist eine Darlehensform im Zusammenhang mit einer Baufinanzierung. Übersetzt ins Deutsche heißt Forward – im Voraus und dieser Begriff beschreibt auch gleich die Besonderheit des Forward Darlehens. Bauherren und Immobilienkäufer können sich mit dem Forward Darlehen bis zu 60 Monate bevor das Darlehen ausgezahlt wird, einen günstigen Zins sichern.




Das macht es möglich, für die zweite Finanzierungsrunde noch während der Laufzeit des ersten Darlehens Zinsen zu sichern, die in Niedrigzins-Phasen attraktiv sind, wenn damit gerechnet werden muss, dass die Bauzinsen kaum noch niedriger werden können oder sogar deutlich steigen werden.


Das einzige Risiko besteht darin, dass niemand wirklich in die Zukunft blicken kann und der Darlehensnehmer immer damit rechnen muss, dass er sich verspekuliert hat. Zur Abnahme eines Forward Darlehens ist der Darlehensnehmer verpflichtet, auch wenn die Zinsen am Markt zum Zeitpunkt deutlich günstiger sein sollten. Sonst muss er eine hohe Nichtabnahmeentschädigung an die Bank zahlen.


Für die Beantragung des Forward Darlehens muss der Kunde bei der gewählten Bank alle Unterlagen zum zu finanzierenden Objekt einreichen und Angaben zu seiner Person und den finanziellen Verhältnissen machen. Für die Sicherung des günstigen Zinses zahlt der Darlehensnehmer einen Zinsaufschlag, der umso höher ist, je länger die Vorlaufzeit für das Darlehen ist. Läuft dann die Zinsbindung für das bestehende Darlehen aus, kann der Darlehensnehmer kündigen und dann mit dem Forward Darlehen weiter finanzieren.


Viele Darlehensnehmer kennen diese Möglichkeit der Umschuldung nicht. Sie nehmen die Prolongationsangebote ihrer kreditgebenden Banken an, ohne sich darüber Gedanken zu machen, dass durch die Einsparungen bei den Zinsen Kosten von mehreren 1.000 Euro gespart werden könnten.


Letzte Aktualisierung ( Mittwoch, 9. September 2009 )
 
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