ots: Haufe-Lexware GmbH & Co. KG / Folgen des BGH-Urteils zur ...
Montag, 19. April 2010


Freiburg (ots) - Mit seinem Urteil zur Instandhaltungsrücklage,
das bereits am 4. Dezember 2009 verkündet, jedoch erst am 16. Februar
2010 veröffentlicht wurde, traf der BGH die Immobilienverwalter
mitten in der Erstellung der Jahresabrechnung. Nun ist die
Verunsicherung innerhalb der Branche groß: Welche Neuerungen müssen
dringend in der aktuellen Jahresabrechnung berücksichtigt werden? Und
welche Konsequenzen drohen, sollte dies nicht gelingen? In einem
Videointerview erläutert der WEG-Experte und Rechtsanwalt Dr.
Wolf-Dietrich Deckert die Inhalte des Urteils zur
Instandhaltungsrücklage und bezieht persönlich Stellung zur
Entscheidung des BGH.

Das ganze Videointerview sowie weitere Informationen zum
BGH-Urteil finden sich im BGH- Spezial auf dem Immobilienportal von
Haufe-Lexware unter http://www.haufe.de/immobilien

Originaltext: Haufe-Lexware GmbH & Co. KG
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