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Donnerstag, 4. Juni 2009


Berlin (ots) -
Mit dem neuen Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungsgesetz
(EAEG-neu) sollen die Spareinlagen der Bankkunden noch sicherer
werden. Das Gesetz tritt am 30. Juni dieses Jahres und teilweise zum
31. Dezember 2010 in Kraft. Welche Änderungen sich daraus für die
Bankkunden ergeben und ob ihre Spareinlagen trotz Finanzmarktkrise
sicher sind - dazu unsere Reporterin, Katrin Müller, im Gespräch mit
Stephan Rabe, dem Geschäftsführer des Einlagensicherungsfonds und der
Entschädigungseinrichtung des Bundesverbands Öffentlicher Banken
Deutschlands.

1. In Deutschland gilt ab Ende Juni das neue Einlagensicherungs-
und Anlegerentschädigungsgesetz (EAEG-neu). Was ändert sich dann für
die Bankkunden?
O-Ton 1 (12 Sek.): "Für die Bankkunden ändert sich vor allem, dass
die bisherige Mindestdeckung, das heißt, die Garantiesumme von 20.000
Euro auf dann 50.000 Euro angehoben wird. Zudem entfällt der
bisherige Selbstbehalt in Höhe von zehn Prozent."

2. Sind die Einlagen bei deutschen Banken auch in Zeiten der
Finanzmarktkrise sicher?
O-Ton 2 (20 Sek.): "Die Einlagen bei deutschen Banken waren immer
absolut sicher. Das zeigt sich auch darin, dass bisher kein einziger
Kunde einen Cent seiner Einlagen verloren hat. Allerdings ist es so,
dass die Bundesregierung im Herbst letzten Jahres eine Garantie für
alle Spareinlagen ausgesprochen hat. Insofern kann man sogar sagen,
dass die Einlagen jetzt sogar noch sicherer sind."

3. Für wen gilt im Schadensfall ein Entschädigungsanspruch, und
welche Einlagen werden dabei berücksichtigt?
O-Ton 3 (15 Sek.): "Der Entschädigungsanspruch gilt für alle
Privatkunden, Personengesellschaften und kleinen
Kapitalgesellschaften. Geschützt sind sämtliche Einlagenarten, das
heißt, Sicht-, Termin- und Spareinlagen, einschließlich der auf den
Namen lautenden Sparbriefe."

4. Ihr Verband hat ja auch einen Einlagensicherungsfonds - welche
Funktion hat er?
O-Ton 4 (25 Sek.): "Der Einlagensicherungsfonds ist eine freiwillige
Einrichtung des Verbandes. Er kommt dann zum tragen, wenn der
gesetzliche Anspruch, das heißt, die 50.000 Euro Garantieleistung
erfüllt sind, und darüber hinaus noch Ansprüche des Kunden offen
stehen. Wenn ein Kunde zum Beispiel Einlagen hat in Höhe von 60.000
Euro, dann würde der Einlagensicherungsfonds für die restlichen
10.000 Euro aufkommen - das alles allerdings auf freiwilliger Basis."

5. Was wäre denn so ein Fall, bei dem dann die
Einlagensicherungssysteme greifen würden?
O-Ton 5 (17 Sek.): "Ein typischer Fall ist der, dass es die
Finanzlage einer Bank nicht erlaubt, Einlagen, das heißt, Gelder von
Kunden, zurückzuzahlen. Das ist allerdings ein Fall, den die Bank
auch nicht selbst feststellt, sondern die BaFin. Sprich, die
Finanzaufsicht stellt diesen Sicherungsfall offiziell fest."

6. Wie wird ein Entschädigungsfall praktisch abgewickelt?
O-Ton 6 (16 Sek.): "Zunächst informiert das Entschädigungssystem,
also die Entschädigungseinrichtung des Verbandes alle Kunden. Die
Kunden machen dann ihre Ansprüche ganz konkret geltend. Diese
Ansprüche werden geprüft, und dann folgt die Auszahlung."

7. Wenn Kunden zu der Sicherheit ihrer Bankeinlagen weitere Fragen
haben, an wen können Sie sich dann wenden?
O-Ton 7 (13 Sek.): "Sie wenden sich am besten erst einmal an ihre
Bank. Darüber hinaus steht ihnen auch der Bundesverband Öffentlicher
Banken Deutschlands sehr gern für alle Fragen zur Verfügung. Am
besten schauen sie dann im Internet nach, unter www.voeb.de."

ACHTUNG REDAKTIONEN:

Das Tonmaterial ist honorarfrei zur Verwendung. Sendemitschnitt bitte
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Originaltext: Bundesverband Öffentlicher Banken (VÖB)
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/42234
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_42234.rss2

Pressekontakt:
Dr. Stephan Rabe, Pressesprecher
Telefon (0 30) 81 92 - 1 60
Mobil (01 70) 24 76 702
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- Querverweis: Audiomaterial ist unter
http://www.presseportal.de/audio und
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