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Frankfurt (ots) - Nach krisenbedingtem Einbruch in 2008 steigen
Direktvergütungen der DAX-Vorstände 2009 im Durchschnitt um 10%,
bereinigt um personelle Wechsel lediglich um 1%
Umsetzung neuer regulatorischer Vorgaben für Vorstandsvergütung
erfolgt schnell und freiwillig - Mehr Transparenz und Mitsprache für
Aktionäre
Towers Watson Geschäftsberichtsauswertung Vorstandsvergütung DAX
2009
Die durchschnittlichen Bezüge von Vorständen im DAX notierter
Unternehmen sind laut einer Towers Watson-Analyse im Geschäftsjahr
2009 moderat gestiegen, haben sich jedoch sehr unterschiedlich
entwickelt. So ist für die Direktvergütung (Bezüge ohne
Altersversorgung) der Vorstandsvorsitzenden aller DAX-Unternehmen ein
Anstieg von 10% auf ca. 3,64 Mio EUR zu verzeichnen, was noch unter
dem Vergleichswert für das Geschäftsjahr 2005 liegt. Die Bezüge
sonstiger Vorstandsmitglieder sind mit ca. 1,91 Mio EUR gegenüber
dem Vorjahr fast unverändert geblieben (-1%). Im direkten Vergleich
der 24 Konzernchefs, die schon 2008 ganzjährig im Amt waren, steigen
die Direktvergütungen geringfügig um 1% auf 3,94 Mio EUR. Die
Grundvergütungen steigen um ca. 4%. Die Analyse der Vergütungssysteme
zeigt, dass die DAX-Unternehmen trotz kurzer Fristen die Umsetzung
der zahlreichen neuen gesetzlichen und regulatorischen Vorgaben
offensiv in Angriff genommen und in ersten Fällen bereits umgesetzt
haben.
Dies sind die Kernaussagen der Analyse
"Geschäftsberichtsauswertung Vorstandsvergütung DAX 2009" der
Management-Beratung Towers Watson, die auf den Angaben der 29
Unternehmen aus dem DAX-Kreis basiert, deren Jahresabschlussberichte
bereits vorliegen.
"Während die Krise die Wirtschaft 2009 mehrheitlich noch fest im
Griff hatte, rollte über die Unternehmen eine beispiellose
regulatorische Welle mit Vorstandsangemessenheitsgesetz, neuem
Corporate Governance-Kodex sowie bankenaufsichtsrechtlichen
Bestimmungen zur Vergütung. Obwohl diese Bestimmungen teils erst spät
in 2009 erlassen und lange Übergangsfristen gewährt wurden, sind die
Unternehmen sehr schnell und freiwillig in der Umsetzung dieser
Regelungen vorangeschritten", erläutert Michael H. Kramarsch,
Managing Director Towers Watson EMEA. Und Joachim Kayser, Leiter
Executive Compensation bei Towers Watson Deutschland, ergänzt: "Dass
die Vergütungen wieder steigen, ist den verbesserten Kennzahlen bei
einem Teil der DAX-Unternehmen geschuldet. Performance und Bezüge
laufen in guten wie schlechten Zeiten im Gleichklang, das ist ein
Indiz für funktionierende Vergütungssysteme."
Entwicklungen bei Vergütungsstruktur und -höhe
2009 ergibt sich für die Struktur der Vergütung eines
Vorstandsvorsitzenden im DAX 30 folgendes Bild: Die Grundvergütung
stellt einen Anteil von 27% an der Gesamtvergütung (+1 Prozentpunkt
gegenüber 2008), Nebenleistungen plus Altersversorgung 12% (-3), die
Jahreserfolgsvergütung (Bonus) 39% (-1) und die variablen
Langfristvergütungen (LTI) 22% (+3). In absoluten Zahlen ist die
durchschnittliche Grundvergütung eines Vorstandsvorsitzenden über
alle untersuchten DAX-Werte hinweg 2009 auf rund 1,11 Mio EUR
gestiegen, was gegenüber 2008 einem Zuwachs von 10% entspricht. Über
die letzten fünf Jahre haben sich die durchschnittlichen
Grundvergütungen um ca. 3,77% pro Jahr erhöht. Bei der
Jahreserfolgsvergütung liegt der Durchschnittswert nunmehr bei 1,61
Mio EUR (+3%) und bei der variablen Langfristvergütung bei 922.000
EUR (+27%). Den angeführten Werten liegen zum Teil sehr
unterschiedliche Geschäftsentwicklungen zugrunde, wenngleich sich
Erholungstendenzen im Markt abzeichnen. So ist das Ergebnis pro Aktie
im DAX-Durchschnitt nochmals um rund 39% gesunken, während die
Aktionärsrendite bereits wieder um rund 41% gestiegen ist. Im Vorjahr
wiesen beide Kennzahlen mit -59% bzw. -41% noch im Gleichklang stark
negative Entwicklungen auf. Entsprechend deutlich, jeweils um ein
Fünftel, waren 2008 die Direktvergütungen für Vorstandsvorsitzende
und Ordentliche Vorstandsmitglieder gefallen.
Verlässlicher Vergleich bei DAX-Vorstandsvorsitzenden mit zwei
vollen Dienstjahren
Bedingt durch Veränderungen in der Index-Zusammensetzung und
personelle Wechsel geben die genannten Werte nur ein eingeschränkt
belastbares Bild wieder. Aussagekräftiger ist der Vergleich der
Vergütung jener Konzernlenker im DAX, die 2008 und 2009 ganzjährig im
Amt waren. In dieser aus 24 Personen bestehenden Vergleichsgruppe ist
die durchschnittliche Direktvergütung nur um rund 1% auf 3,94 Mio.
EUR gestiegen. Angesichts eines Anstiegs der Grundvergütung um 4% und
einer sinkenden Jahreserfolgsvergütung von -9% resultieren die
Veränderungen in den Gesamtbezügen vor allem aus der deutlich
gestiegenen Langfristvariablen um +16% auf durchschnittlich 1,08 Mio
EUR.
Vergütung deutlich unter internationalem Niveau
Mit dieser Entwicklung bei den Vergütungshöhen bewegen sich
DAX-Vergütungen noch immer deutlich unter europäischen
Vergleichswerten. So verzeichnen die CEOs der im Dow Jones STOXX 50
gelisteten Unternehmen nach einem Rückgang von -34% für 2008 aktuell
einen Anstieg ihrer Direktvergütung um 19% auf nunmehr
durchschnittlich 5,33 Mio EUR - und liegen damit ein Drittel über den
DAX-Vergleichswerten. Überraschend deutlich fallen dagegen die
Direktvergütungen für die CEOs in den führenden US-Unternehmen (Dow
Jones Industrial). Im Krisenjahr 2009 sind hier die Bezüge auf
durchschnittlich rund 13,5 Mio $ gesunken, was einem Rückgang von
-29% entspricht. Im Krisenjahr 2008 war noch ein Vergütungsrückgang
lediglich im unteren einstelligen Prozentbereich zu verzeichnen. Die
aktuellen absoluten Vergütungshöhen liegen aber noch immer sehr
deutlich über dem Vergütungsniveau der DAX-Vorstandsvorsitzenden.
Neue gesetzliche und regulatorische Vorschriften zur
Vorstandsvergütung wirken
Vor dem Hintergrund der Krisensituation haben Gesetzgeber und
Aufsichtsbehörden die Anforderungen zur Vorstandsvergütung deutlich
verschärft. In Deutschland zielen die Vorgaben dabei insbesondere auf
die Überprüfung der Angemessenheit, die Orientierung am nachhaltigen
und langfristigen Unternehmenserfolg, die stärkere Berücksichtigung
der individuellen Leistung (bei Banken auch nicht-finanzieller Art),
die Möglichkeit der Abstimmung der Eigentümer zu Vergütungsfragen auf
der Hauptversammlung, die verpflichtende Einführung des Selbstbehalts
bei D&O-Versicherungen sowie die Erleichterung der Herabsetzung der
Vergütung bei Verschlechterung der wirtschaftlichen Lage. Die
maßgeblichen Regelungen wurden größtenteils im zweiten Halbjahr 2009
verabschiedet bzw. wirksam. Ungeachtet dieser kurzen Frist sind drei
Viertel der Unternehmen derzeit mit der vorgabenkonformen Umstellung
ihrer Vergütungssysteme für das Top-Management befasst oder haben
diese bereits entsprechend vorgenommen. Die Umgestaltungen erstrecken
sich dabei nicht nur auf die verpflichtende Umstellung von
Neuverträgen, sondern auch auf die freiwillige Umstellung bestehender
Verträge. "Vor dem Hintergrund der Krise folgen die Unternehmen
freiwillig und deutlich den neuen gesetzlichen und regulatorischen
Vorgaben. Allerdings werden deren Auswirkungen aufgrund der Kürze der
Fristen erst im laufenden Geschäftsjahr bzw. den anstehenden
Hauptversammlungen vollumfänglich ersichtlich", ist Towers
Watson-Experte Michael H. Kramarsch überzeugt. Seiner Meinung nach
taugen die gegenwärtigen Regelungen sehr wohl als funktionsfähige
Leitplanken für die sichere und effektive Ausgestaltung der
Vergütungssysteme. Es sei entscheidend, dass Anreizsysteme für das
Top-Management nicht manipulierbar seien, keine Interessenskonflikte
auslösten, nicht übermäßig risikoorientiert seien und sich am
langfristigen Unternehmenserfolg orientierten. Doch er warnt auch:
"Regulatorik darf nicht zum Korsett werden, das unternehmerischen
Spielraum einschränkt. Gerade die Verlagerung der Entscheidung in das
Aufsichtsratsplenum und die Einbeziehung der Eigentümer durch die
Abstimmung auf der Hauptversammlung muss erst eingeübt werden."
Renaissance der Aktie in der Steuerung und Vergütung des
Top-Managements
Angesichts der grundlegenden regulatorischen Intentionen gewinnen
Aktien wieder an Bedeutung in der Entlohnung und Steuerung von
Vorständen und Top-Führungskräften. Ausdruck dafür ist die
Implementierung so genannter Stock Ownership Guidelines. Diese
verpflichten das Top-Management zum Erwerb und Halten von Aktien des
eigenen Unternehmens - auch über die Dauer der Betriebszugehörigkeit
hinaus. Der Anteil ist dabei nach Hierarchiestufen unterschiedlich,
aber stets signifikant. Laut der Studie haben mit Bayer, Daimler,
Deutsche Bank und Siemens bereits vier DAX-Unternehmen entsprechende
Regelungen für ihr Top-Management eingeführt, weitere befinden sich
im Planungs- und Implementierungsprozess oder haben Anforderungen an
ein Eigeninvestment in Aktien als Voraussetzung zur Teilnahme der
Langfristvergütung. "Der Charme des verpflichtenden Aktienbesitzes
ist die Rückbesinnung auf den Eigentümergedanken im Management. Das
prägt den Charakter von Entscheidungen und regelt beispielsweise
Haftungsfragen auf eine pragmatische Weise", erläutert Towers
Watson-Experte Joachim Kayser "Fehler schlagen sich direkt im
Eigentum einer Führungskraft nieder. Das wirkt!"
Originaltext: Towers Watson
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ulrike.lerchner-arnold @towerswatson.com
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