ots: Holzabsatzfonds / Karlsruhe erklärt Holzabsatzfondsgesetz für ...
Freitag, 5. Juni 2009


Bonn (ots) - Das Bundesverfassungsgericht hat heute seine
Entscheidung zur Verfassungsbeschwerde zum Holzabsatzfondsgesetz
bekannt gegeben. Danach haben die Verfassungsrichter die solidarische
Finanzierung der zentralen Holzabsatzförderung über eine gesetzliche
Sonderabgabe für verfassungswidrig erklärt (s. Absatz "Zum Urteil des
BVerfG"). Unter Federführung der "Plattform Forst & Holz" arbeiten
die Verbände der Wirtschaft nunmehr an alternativen Lösungen zur
Neustrukturierung einer zentralen Kompetenzeinrichtung für Holz.

"Der Holzabsatzfonds hat hier in den letzten Jahren gute Arbeit
geleistet und vieles bewirkt. Die Entscheidung aus Karlsruhe darf
daher nicht falsch interpretiert werden", so Michael Prinz zu
Salm-Salm, Präsident der Arbeitsgemeinschaft Deutscher
Waldbesitzerverbände und Vorsitzender des Verwaltungsrates des
Holzabsatzfonds. Das Urteil bedeutet nicht, dass es zukünftig keine
zentrale Holzabsatzförderung mehr geben darf. Als verfassungswidrig
angesehen wurde lediglich die vom Gesetzgeber gewählte
Finanzierungsgrundlage einer Sondergabe.

Sozialverträgliche Lösung für Mitarbeiter

"In der aktuellen Situation gilt es zunächst, den engagierten
Mitarbeitern des Holzabsatzfonds zu danken, die auch in den
schwierigen letzten Monaten trotz widriger Rahmenbedingungen und in
Erwartung einer Entscheidung des obersten Gerichts ihr Bestes für die
Branche und Deutschlands bedeutendsten nachwachsenden Rohstoff
gegeben haben", so Prinz zu Salm-Salm weiter. "Wir werden jetzt alles
versuchen, um für die Mitarbeiter eine sozialverträgliche Lösung
herbeizuführen."

Neuausrichtung als Chance

Die Vertreter der Wirtschaft im Holzabsatzfonds sind sich einig,
dass Konsequenz der Entscheidung des Gerichts nicht der Verzicht auf
eine zentrale Holzabsatzförderung sein darf. Ziel muss vielmehr die
Schaffung einer neuen schlagkräftigen Einrichtung der Forst- und
Holzwirtschaft auf neuer Finanzierungsgrundlage sein. "Gerade in der
gegenwärtigen Marktsituation zeigt sich, wie wichtig eine
handlungsfähige, verlässliche und finanzstarke Marketingorganisation
ist, die sich national wie international für eine verstärkte
Holzverwendung einsetzt", so Prinz zu Salm-Salm.

Der Holzabsatzfonds sieht für die Branche in der jetzt notwendigen
Neuausrichtung auch eine Chance, die bisherigen Strukturen zur
Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der Forst- und Holzwirtschaft
grundsätzlich zu überdenken und flexibler zu gestalten. "Angesichts
des vernichtenden Urteils ist es klug, dass sich die "Plattform Forst
& Holz" bereits mit Optionen eines Plan B befasst", erklärt Prinz
Salm.

Der ganzheitliche Ansatz, Maßnahmen der Markt- und
Meinungsforschung, Forschung, Normung, Holzbaufachberatung bis hin
zur Verbraucheraufklärung in einer Organisation zu bündeln, hat sich
bewährt. Bei Medien, Fachzielgruppen und Verbrauchern wurde die
objektive Informationsarbeit des Holzabsatzfonds hoch geschätzt. In
der Forst- und Holzwirtschaft selbst fand die zielgerichtete und
marktorientierte Arbeit des Holzabsatzfonds breite Zustimmung. "Eine
Neugestaltung der Holzabsatzförderung muss daher auf die vorhandenen
Stärken setzen und diese weiterentwickeln", so Dirk Alfter,
Vorstandsvorsitzender des Holzabsatzfonds. "Oberste Prämisse muss es
weiterhin sein, die Arbeit an den Anforderungen und Erwartungen der
Wirtschaft und künftiger Förderer auszurichten." Zwei Grundprinzipien
sollten dabei auch bei einem neuen Modell der Holzabsatzförderung
aufrechterhalten bleiben: Die Integration und kooperative
Zusammenarbeit von Forst- und Holzwirtschaft in einer Organisation
und eine solidarische, gerechte Finanzierung der Aufgaben.

Zentrale Holzabsatzförderung neu gestalten

Nicht zuletzt sprechen nach Wegfall des Holzabsatzfonds viele gute
Argumente dafür, dass sich auch die öffentliche Hand verstärkt für
die Förderung der nachhaltigen Nutzung der heimischen Wälder mit dem
Ziel einer Steigerung der Holzverwendung engagiert. Die
Spitzenverbände der Forst- und Holzwirtschaft und das
Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
werden sich bereits in Kürze zusammen finden, um über die
Konsequenzen und erste konkrete Ansätze eines Plan B zur
Neugestaltung einer zentralen Holzabsatzförderung zu beraten.

Zum Urteil des BVerfG:

Hintergrund: Der Holzabsatzfonds wurde im Jahr 1990 als
bundesunmittelbare Anstalt öffentlichen Rechts errichtet. Sein
gesetzlicher Auftrag bestand in der zentralen Förderung des Absatzes
und der Verwertung von Erzeugnissen der deutschen Forst- und
Holzwirtschaft. Der Holzabsatzfonds finanzierte sich aus einer Abgabe
(sog. Sonderabgabe), die auf der Grundlage von § 10
Holzabsatzfondsgesetzes (HAfG) von den Unternehmen der deutschen
Forst- und Holzwirtschaft erhoben wurde. Zuständig für die
Abgabenerhebung war die Bundesanstalt für Landwirtschaft und
Ernährung (BLE). Diese Sonderabgabe ist Gegenstand des vorliegenden
Verfahrens.

Inhalt der Entscheidung: Das Bundesverfassungsgericht hat in
seiner Entscheidung die Sonderabgabe nach dem Holzabsatzfondsgesetz
für verfassungswidrig und nichtig erklärt. Begründet wird diese
Entscheidung im Wesentlichen damit, dass die deutsche Forst- und
Holzwirtschaft weder im internationalen Wettbewerb noch im Wettbewerb
zu anderen Baustoffen erheblichen Beeinträchtigungen oder
spezifischen Nachteilen ausgesetzt sei, die den staatlichen Eingriff
einer Sonderabgabe rechtfertigen könnten.

Folgen der Entscheidung: Durch die vorliegende Entscheidung ist
die derzeitige Finanzierungsgrundlage für den Holzabsatzfonds
entfallen. Dies bedeutet, dass mit sofortiger Wirkung keine Abgaben
nach §10 HAfG mehr erhoben werden. Bestandskräftige Abgabenbescheide
aus der Vergangenheit bleiben gem. §§ 79 Abs. 2, 95 Abs. 3 BVerfGG
von dieser Entscheidung unberührt. Bei Fragen zu den Auswirkungen
dieser Entscheidung auf die Abgabenerhebung wenden Sie sich bitte an
die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE), Deichmanns
Aue 29, 53179 Bonn, Tel.: 0228/6845-0.

Zur näheren Information über den Holzabsatzfonds können Sie den
Jahresbericht 2008 auf www.haf.de unter der Rubrik "Wir über uns"
downloaden.

Originaltext: Holzabsatzfonds
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/39219
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_39219.rss2

Medienkontakt:
HOLZABSATZFONDS
Lars Langhans
Pressesprecher
Telefon : +49 (0)2 28/3 08 38-26

HOLZABSATZFONDS
Godesberger Allee 142-148
53175 Bonn
Telefon: +49 (0)2 28/3 08 38-0
Telefax: +49 (0)2 28/3 08 38-30
www.holzabsatzfonds.de
www.medien.infoholz.de

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