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Hamburg (ots) - Beim Landgericht Hamburg hat aus abgetretenem
Recht der Bruder einer Anlegerin Klage gegen die Ownership
Emissionshaus GmbH, die Ownership Treuhand GmbH und die UNISONO
Aktiengesellschaft eingereicht. Die Anlegerin selbst hat eine
Beteiligung in Höhe von 50.000,00 Euro zzgl. 5 % Agio an der Reederei
M. Lauterjung GmbH & Co. KG MS "Grenaa"´ gezeichnet. Das Fondsobjekt,
ein 400-TEU-Mehrzweckfrachter, befindet sich noch im Bau und soll
erst verspätet Ende November 2010 ausgeliefert werden. Der Kläger
wirft der Ownership Emissionshaus GmbH u.a. vor, trotz der
dramatischen Einbrüche beim Welthandel und den Chartererlösen keinen
Prospektnachtrag erstellt zu haben. Der Verkaufsprospekt vom
31.05.2008 beschreibt das Marktumfeld für Schiffsbeteiligungen
allgemein und für Mehrzweckfrachter im besonderen aufgrund einer bei
dem Sachverständigen Michael Niefünd eingeholten Marktanalyse noch
äußerst positiv. Die Marktanalyse datiert vom 1. Februar 2008 und
basiert auf Zahlenmaterial aus 2007. Darin heißt es, dass die
weltweit vorhandene Schiffstonnage nicht ausreiche, um die erwarteten
Steigerungen des Ladeaufkommens zu befriedigen. Alte Schiffe würden
aus wirtschaftlichen Gründen verschrottet. Eine größere Nachfrage
nach Schiffen sei die Folge. Die internationalen Wertkapazitäten
seien darüber hinaus in erheblichem Umfang ausgelastet. Aus den
genannten Gründen solle eine angemessene Rendite erzielbar sein. Zum
Zeitpunkt des Vertriebs der Fondsbeteiligung, spätestens im Herbst
2008, hat sich das Marktumfeld jedoch gravierend verschlechtert.
Am 9. Januar 2009 war der Anlegerin die Zeichnung einer
Schiffsbeteiligung von einem "windigen" Anlageberater empfohlen
worden. Ein Verkaufsprospekt wurde ihr nicht angeboten. Bisher hat
sie auf ihre Bruttobeteiligung von 52.500,00 Euro einen ersten Betrag
von 6.500,00 Euro gezahlt. Die Anlegerin möchte aufgrund der
Falschberatung und der unvollständigen und fehlerhaften
Prospektangaben vorzeitig aus der erworbenen Fondsbeteiligung
aussteigen.
Der Hamburger Anwalt Peter Hahn sieht gute Chancen für einen
Erfolg der Klage. Grundsätzlich ergibt sich für Verkaufsprospekte
eine Nachtragspflicht aus dem Verkaufsprospektgesetz. Eine solche
Pflicht besteht insbesondere bei wesentlichen Veränderungen zum
Beispiel für die Beurteilung der Kapitalanlage relevante
Marktumstände.
Zum Kanzleiprofil:
Hahn Rechtsanwälte Partnerschaft (hrp) nimmt laut JUVE, Handbuch
für Wirtschaftskanzleien, 200/2010, eine Spitzenposition bei den
bundesweit tätigen Kanzleien im Kapitalanlegerschutz ein. Der
Kanzleigründer, RA. Peter Hahn, M.C.L., ist seit 20 Jahren
ausschließlich im Bank- und Kapitalmarktrecht tätig. RA. Hahn und
RAin. Dr. Petra Brockmann sind Fachanwälte für Bank- und
Kapitalmarktrecht und gehören laut JUVE-Handbuch zu den "häufig
empfohlenen" Anwälten. Hahn Rechtsanwälte Partnerschaft mit
Standorten in Bremen und Hamburg vertritt ausschließlich geschädigte
Kapitalanleger. In monatlichem Turnus führt hrp Beratungstage in
Stuttgart und Berlin durch.
Originaltext: Hahn Rechtsanwälte Partnerschaft
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Kanzleikontakt:
Hahn Rechtsanwälte
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RA Peter Hahn, M.C.L.
Am Kaiserkai 10
20457 Hamburg
Fon: +49-40-367987
Fax: +49-40-365681
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