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Düsseldorf (ots) - Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat am 11.
Juni 2009 entschieden, dass Gesetzliche Krankenkassen öffentliche
Auftraggeber sind und daher das Vergaberecht anwenden müssen. Damit
dürfen insbesondere Rabattverträge und Verträge über Heil- und
Hilfsmittel nicht mehr ohne formelles Vergabeverfahren geschlossen
werden. Den Altverträgen, die Krankenkassen mit Pharmaunternehmen
vergabefrei vereinbart haben, droht die Nichtigkeit.
"Verträge sind gefährdet, wenn mehrere Wettbewerber an einem
Auftrag interessiert waren und die Krankenkasse den Auftrag nicht in
einem formellen Vergabeverfahren ausgeschrieben hatten", so Dr.
Stefan Pooth, Vergaberechtler bei der Aderhold
Rechtsanwaltsgesellschaft und Mitglied im Competence Center Public
Sector der RölfsPartner Gruppe. "Es ist zu erwarten, dass jetzt eine
Vielzahl von Verträgen nachträglich angegriffen wird. Für die
Gesetzlichen Krankenkassen und ihre Vertragspartner führt dies zu
einem hohen Maß an Rechtsunsicherheit."
Anbieter haben nach dem Urteil gegenüber den Kassen Anspruch
darauf, dass die Verträge im Wettbewerb und nach den auf Wettbewerb,
Gleichbehandlung und Transparenz ausgerichteten Vorschriften des
Vergaberechts vergeben werden. Im Zweifel haben sie nun das Recht,
etwaige Verstöße formell zu rügen und mit einem
Vergabenachprüfungsverfahren anzugreifen.
Originaltext: RölfsPartner
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