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Frankfurt am Main (ots) - Der Bundesverband des Deutschen
Versandhandels (bvh) und der Deutsche Dialogmarketingverband (DDV)
fordern Korrekturen an der geplanten Novelle des
Bundesdatenschutzgesetzes. Der vorläufige Kompromiss auf den sich die
Parteien der großen Koalition in dieser Woche geeinigt hatten, ist in
Teilbereichen unklar formuliert und damit weder für die Wirtschaft
noch den Verbraucher praxistauglich.
Werbungtreibende Unternehmen würden Probleme bei der Auslegung des
Gesetzes bekommen, was insbesondere kleine und mittelständische
Betriebe stark belastet. Der Entwurf muss daher dringend
nachgebessert werden, damit keine Rechtsunsicherheit im Bereich
Datenschutz geschaffen wird. Darüber hinaus ist der Entwurf weiterhin
mit Einschränkungen der adressierten Briefwerbung verbunden. Trotz
gewisser Korrekturen gegenüber früheren Fassungen wird durch die
Novelle ein Paradigmenwechsel im Bereich Datenschutz vollzogen.
Anders als heute würde adressierte Briefwerbung bei Neukunden
zukünftig nur möglich sein, wenn der Empfänger dem zugestimmt hat
oder erkennen kann, woher das werbende Unternehmen seine Adresse
kennt.
Die Position der Verbraucher wird durch viele Maßnahmen deutlich
gestärkt, da außerdem Bußgeldtatbestände und Informationspflichten
bei Datenschutzverstößen ausgeweitet werden. Deshalb ist es nicht
nachvollziehbar, warum Verbraucherschützer den Gesetzentwurf
grundsätzlich ablehnen.
bvh und DDV haben mehrfach vor den negativen wirtschaftlichen
Auswirkungen gewarnt, wenn die postalische Neukundenwerbung im Zuge
der Datenschutzreform zu stark eingeschränkt würde. Die jetzige
Gesetzesnovelle ermöglicht die Überprüfung der geplanten Regelungen
nach einer Frist von drei Jahren. Dieses Vorgehen befürworten die
Verbände.
Über den bvh:
Der Bundesverband des Deutschen Versandhandels (bvh) mit Sitz in
Frankfurt am Main vertritt seit 1947 die Interessen der Branche.
Derzeit sind rund 290 Unternehmen im Verband organisiert, die ihre
Waren per Katalog, Internet oder TV anbieten. Darunter sind Versender
mit gemeinsamem Katalog- und Internetangebot, reine Internethändler,
TV-Versender, Apothekenversender und Ebay-Powerseller. Die
Versandhandelsbranche setzt im Privatkundengeschäft (B2C) jährlich
rund 28,6 Mrd. Euro um. Der Umsatz im Geschäft mit gewerblichen
Kunden (B2B) wird auf weitere 6,9 Mrd. Euro geschätzt.
Über den DDV:
Der DDV, seit April 2008 von Deutscher Direktmarketing Verband in
Deutscher Dialogmarketing Verband umbenannt, ist der größte nationale
Zusammenschluss von Dialogmarketing-Unternehmen in Europa und einer
der Spitzenverbände der Kommunikationswirtschaft in Deutschland. Er
vertritt die Interessen von Dienstleistern und werbungtreibenden
Unternehmen der gesamten Dialogmarketingbranche. Dazu zählen u. a.
Dialogmarketing-Agenturen, Adress- und Informationsdienstleister,
TeleMedien- und Call-Center-Services-Dienstleister,
Direct-Mail-Unternehmen sowie Dialogmarketinganwender aus
verschiedenen Wirtschaftszweigen, wie z.B. Verlage, Versicherungen,
Automobilhersteller. Schwerpunkte der Verbandsarbeit sind das
Lobbying, die wissenschaftliche Arbeit und der Informationsaustausch
für die Branche. Der DDV ist ein Verband, der sowohl die Interessen
der Wirtschaft als auch die des Verbrauchers als wesentlichem
Marktteilnehmer berücksichtigt.
Originaltext: Bundesverband des Deutschen Versandhandels e.V. (bvh)
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/52922
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Pressekontakt:
bvh-Pressekontakt: Oliver Claas, Tel. 069 - 678656-10, 0162 -
2525268, claas@versandhandel.org, www.versandhandel.org,
www.twitter.com/versandverband
Pressekontakt: Nanah Schulze, Kommunikation und Öffentlichkeitsarbeit
DDV, Tel: 0611 - 97793-16, 0151 - 2308105,
Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spam Bots geschützt, Sie müssen JavaScript aktivieren, damit Sie es sehen können
,
www.ddv.de
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