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Bonn/Berlin (ots) - Der Vorsitzende des BDU-Fachverbandes
Management und Marketing, Ralf Strehlau, begrüßt die neuen
Rahmenbedingungen zum Direktmarketing im Bundesdatenschutzgesetz
(BDSG) als ausgewogen. Nach der in vielen Bereichen fast lähmenden
Ungewissheit können die werbetreibenden Unternehmen nun wieder aktiv
werden. Auch ist die grundsätzliche Beibehaltung des Listenprivilegs
und des Lettershopverfahrens positiv zu bewerten.
Weiterhin können personenbezogene Daten jedoch mit Einwilligung
des Betroffenen für Werbezwecke genutzt werden dürfen. Wie bisher
dürfen listenmäßig erfasste Daten ohne Zustimmung weitergegeben
werden, wenn der Betroffene über die Herkunft der Daten informiert
wird. Damit hat er die Möglichkeit, der Weitergabe und Nutzung seiner
Daten wirksam zu widersprechen.
Die gefundene Einigung dürfe nicht darüber hinwegtäuschen, dass
der nun eingeleitete Methoden-Wechsel von einer "opt-out zu einer
opt-in Kultur" überfällig war, so Strehlau: "In der Vergangenheit
waren zu große Teile der Adressbranche durch mangelnde Transparenz
gekennzeichnet, woher Adressen oder Datenbestände stammen. Der
Gesetzgeber holt im Grunde ein Versäumnis der Branche nach."
Es bleibe zu hoffen, dass das Direktmarketing das Signal der
Politik verstanden habe. Jede Führungskraft, welche über
Direktmarketingaktionen für die Neukundengewinnung entscheide, "muss
sich zukünftig noch stärker darüber Gedanken machen, welche
Adressdatenbestände eingesetzt werden", so der
Fachverbandsvorsitzende weiter. Transparenz und Qualität hätten ihren
Preis - die "billigste" Adresse könne zukünftig sehr teuer werden.
Originaltext: BDU Bundesverb. Dt. Unternehmensberater
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