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Die richtige höhe einer Berufsunfähigkeits-Rente |
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Samstag, 3. Januar 2009 |
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Wie hoch sollte man sich gegen Berufsunfähigkeit versichern?
Bereits vor dem Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung sollte man genau darüber nachdenken, welche Höhe die Rente im Versicherungsfall haben muss. Da die Eigenständige Berufsunfähigkeitsversicherung eine reine Risikoversicherung ist, erfolg kein Kapitalaufbau. Eine Zahlung erfolgt tatsächlich nur in dem Fall, dass der Versicherungsnehmer über einen längeren Zeitraum arbeitsunfähig ist.
Wer sich also zu hoch versichert, verschenkt über die Jahre eine beträchtliche Summe an Beiträgen, schließlich ist eine BU nicht gerade billig. Jedoch auch unterversichert sollte man gerade bei der Berufsunfähigkeitsversicherung nicht in die Zukunft starten. Wer seine Versicherungssumme zu niedrig ansetzt, um an den Beiträgen zu sparen, riskiert im Versicherungsfall den sozialen Abstieg. Dann reicht unter Umständen das vorhandene Geld nicht mehr, um den aktuellen Lebensstandard zu halten.
Wie jedoch wird die richtige Höhe der zu versichernden Berufsunfähigkeitsrente ermittelt? Hier gibt es ein Zauberwort – die Versorgungslücke. Sie bezeichnet die finanzielle Summe, die dem Versicherungsnehmer im Falle einer Berufsunfähigkeit in der Haushaltskasse fehlen würde.
Um die Versorgungslücke für den Ernstfall zu ermitteln, wird vom Nettogehalt zunächst die staatliche Erwerbsminderungsrente abgezogen. Diese variiert auf der Grundlage des individuellen Gehaltes und der Versicherungsjahre.
Zu beachten ist, dass die Erwerbsminderungsrente die Berufsunfähigkeitsrente keineswegs ersetzt. Bei einem bisherigen Bruttogehalt von 2.000 Euro beträgt die Erwerbsminderungsrente lediglich etwa 750 Euro. Wer in der Lage ist, mehr als drei Stunden täglich in irgendeinem Beruf zu arbeiten, bekommt nur die Hälfte, sind mehr als sechs Stunden pro Tag möglich, entfällt diese staatliche Rente komplett. Zusätzlich zur Erwerbsminderungsrente können bereits bestehende Unfallrenten oder sonstige betriebliche Altersvorsorgen vom Nettogehalt abgezogen werden. Auch alle bisherigen arbeitsbedingten Ausgaben sowie zusätzliche Einkünfte aus Mieteinnahmen oder Zinseinnahmen durch Geldanlagen sind abzurechnen.
Der Restbetrag des Nettoeinkommens, der nun nicht durch Einnahmen und Einsparungen abgedeckt ist, wird als Versorgungslücke bezeichnet. Exakt dieser Wert sollte schließlich durch die Berufsunfähigkeitsrente abgedeckt sein.
Die Erfahrungswerte von Versicherungen besagen, dass die Versorgungslücke meist zwischen 50 und 60 Prozent des bisherigen Nettoeinkommens liegt.
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Letzte Aktualisierung ( Samstag, 3. Januar 2009 )
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