|
München (ots) - Sie sind familiär verbunden und zugleich Kollegen:
Bei kleineren oder mittelständischen Unternehmen sind sehr häufig
Familienangehörige wie Ehepartner oder Kinder angestellt. Sie werden,
wie alle anderen Mitarbeiter, zur Sozialversicherung angemeldet. Doch
dies kann ein schwerwiegender Fehler sein. Denn oft besteht gar keine
Sozialversicherungspflicht für mitarbeitende Familienangehörige.
Unter www.swisslife.de/vorsorge zeigt Swiss Life im Thema des Monats
August, welche dramatischen Auswirkungen eine falsche Einschätzung
für die Betroffenen haben kann und gibt konkrete Empfehlungen, um
spätere Überraschungen zu vermeiden.
"Unternehmer sind grundsätzlich nicht
sozialversicherungspflichtig, abhängig beschäftigte Arbeitnehmer
dagegen schon. Auf den ersten Blick ist diese Regelung ganz einfach,
doch in der Praxis ist die Abgrenzung manchmal nicht leicht",
erläutert Dr. Claudia Veh, Referentin für Betriebliche Altersvorsorge
bei der Swiss Life Tochtergesellschaft SLPM Schweizer Leben
PensionsManagement GmbH. "Gerade bei mitarbeitenden
Familienangehörigen verschwimmen oft die Grenzen, ihre Rolle ist -
zumindest aus Sicht der Sozialversicherung - nicht klar definiert.
Wir empfehlen deshalb jedem Betroffenen, rechtzeitig seinen
Versicherungsstatus feststellen zu lassen. Denn wer später einmal
Leistungen beantragt und gar nicht sozialversicherungspflichtig war,
geht in der Regel leer aus."
Die falsche Annahme einer Versicherungspflicht kann
verhängnisvolle Folgen haben. Trotz jahrelanger Beitragszahlung
verweigert zum Beispiel die Bundesagentur für Arbeit die Zahlung von
Arbeitslosengeld. Im Falle einer Erwerbsminderung besteht in der
Regel kein Anspruch auf eine Rentenzahlung. Und bei bereits
abgeschlossenen Riester-Verträgen kann es soweit kommen, dass
staatliche Zulagen und Vergünstigungen zurückzuzahlen sind. Eine
frühzeitige Statusüberprüfung ist deshalb sinnvoll.
Der erste Teil des Zweiteilers "Mitarbeitende Familienangehörige"
des Swiss Life Vorsorge-Know-how Thema des Monats August beleuchtet
unter www.swisslife.de/vorsorge wer in welchem Fall
versicherungspflichtig ist. Der zweite Teil mit weiterführenden
Informationen erscheint Mitte September.
Originaltext: Swiss Life Vorsorge-Know-how
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/66918
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_66918.rss2
Pressekontakt:
Karin Stadler, Swiss Life, Tel. 089/ 38109-1343,
Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spam Bots geschützt, Sie müssen JavaScript aktivieren, damit Sie es sehen können
Julia Boos, Fortis PR, Tel. 089/ 452278-14,
Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spam Bots geschützt, Sie müssen JavaScript aktivieren, damit Sie es sehen können
Nachrichten und Pressemeldungen werden Ihnen von unserer Redaktion präsentiert: Niedersachsens Landesregierung erwägt die Einführung der Pension
mit 67 für Landesbeamte. «Wir werden im Kabinett über einen
fließenden Übergang ins Pensionsalter sprechen mit Blick auf die
Rente mit 67», sagte ... Bundes arbeitsminister Olaf Scholz (SPD) weist Kritik an der
Vermittlung der Arbeitsagenturen zurück. Die Arbeitsvermittlung
Bundes arbeitsagentur (BA) sei viel besser geworden, sagte Scholz der
«Frankfurter Rundschau» (Montagausgabe) laut Vorabbericht. "Dazu
haben ...
Bonn (ots) - Beschäftigtentransfer muss aktive Neuorientierung
fördern
DGFP-Interview vereinbaren (Halle 4, Stand 411) und mehr über den
sinnvollen Einsatz von Beschäftigtentransfer und moderne
Arbeitsmarktprogramme ...
Mannheim (ots) - Das Mannheimer Unternehmen Innovex, einer der
führenden Anbieter von Vertriebs- und Marketinglösungen im
Healthcare-Bereich, erreichte beim diesjährigen Wettbewerb um die
Kundenorientiertesten Dienstleister Deutschlands eine ...
Freiburg (ots) - Personalkosten machen in Unternehmen meist den
größten Kostenblock aus. Welche Instrumente zur Verfügung stehen, um
diese Kosten zu reduzieren, zeigt die Haufe Akademie in ... Die neue Vorsitzende des Verwaltungsrates der Bundesagentur für
Arbeit (BA), Annelie Buntenbach, hat von der Bundesregierung
Steuergelder statt Kredite zur Deckung des zu erwartenden Defizits
verlangt. Das in Aussicht gestellte ...
|