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Berlin (ots) - Arbeitgeber, die ihr Unternehmen noch nicht zur
gesetzlichen Unfallversicherung angemeldet haben, sollten mit diesem
Schritt nicht lange warten. Darauf weisen Berufsgenossenschaften und
Unfallkassen vor den Jahresmeldungen im Datenerfassungs- und
Übermittlungsverordnungs-Meldeverfahren zur Sozialversicherung (DEÜV)
hin. Der Datenbaustein zur gesetzlichen Unfallversicherung muss
hierin zwingend ausgefüllt werden - ohne ihn kann der Arbeitgeber die
gesamte DEÜV-Meldung zur Sozialversicherung nicht abschicken.
Entsprechende Schreiben werden in diesen Tagen versandt, mit denen
die Unfallversicherungsträger den Unternehmen die entsprechenden
Informationen mitteilen. Wird ein Steuerberater beschäftigt, sollte
diesem das Infoschreiben ebenfalls zur Verfügung gestellt werden.
Bereits seit Jahresanfang muss die DEÜV-Meldung Angaben zur
Unfallversicherung enthalten. Der Arbeitgeber trägt hier für jeden
seiner Beschäftigten die Betriebsnummer seines
Unfallversicherungsträgers, die Mitgliedsnummer seines Unternehmens,
die Gefahrtarifstelle, die geleisteten Arbeitsstunden und das
unfallversicherungspflichtige Entgelt ein. In der Umstellungsphase
wurden teilweise auch fehlerhafte Eingaben akzeptiert, so dass die
Meldung insgesamt trotzdem abgesetzt werden konnte. Dies ist ab
Anfang Dezember nicht mehr der Fall. Insbesondere bei der Erfassung
der Mitgliedsnummer müssen Arbeitgeber Sorgfalt walten lassen.
Ist ein Unternehmen noch nicht bei einem Träger der gesetzlichen
Unfallversicherung angemeldet und verfügt daher nicht über die
notwendigen Informationen, kann es seinen Meldepflichten zur
Sozialversicherung nicht nachkommen. Wer beispielsweise in diesen
Tagen ein Unternehmen gründet und Mitarbeiter einstellt, sollte sich
daher frühzeitig mit der für ihn zuständigen Berufsgenossenschaft in
Verbindung setzen. Hilfe beim Ausfüllen der DEÜV-Meldung erhalten
Unternehmen bei ihrem zuständigen Unfallversicherungsträger -
Adressen unter www.dguv.de .
Hintergrund erweitertes Meldeverfahren
Mit dem Gesetz zur Modernisierung der gesetzlichen
Unfallversicherung wurde die Meldung zur gesetzlichen
Unfallversicherung in die DEÜV-Meldung integriert. Die gesetzliche
Unfallversicherung hat dieses neue Verfahren nicht gewollt, der
Gesetzgeber hat aber anders entschieden. Der Entgeltnachweis, mit dem
Berufsgenossenschaften und Unfallkassen bisher die für den Beitrag
erforderlichen Daten einholten, soll ab 2012 entfallen. Die
Parallelmeldung ist derzeit erforderlich, um den
Sozialversicherungsträgern den Einstieg in das neue Verfahren und
eine Qualitätssicherung zu ermöglichen.
Originaltext: Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV)
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/65320
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Pressekontakt:
Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV)
Pressestelle
Stefan Boltz
Tel.: 030 288763768
Fax: 030 288763771
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