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Donnerstag, 30. Juli 2009


Düsseldorf (ots) - Unter der Bezeichnung "Qualitätslabel BT" hat
der Bundesverband der Träger im Beschäftigtentransfer (BVTB) 15
Kriterien für die Qualität des Beschäftigtentransfers in Deutschland
aufgestellt. Sie sichern die Einhaltung höchster Standards in der
Beratung sowie Projektsteuerung und -abwicklung und bilden die
Grundlage für die erfolgreiche und transparente Zusammenarbeit mit
den Teilnehmern sowie den Personal abgebenden Unternehmen und der
öffentlichen Hand. Gemeinsames Ziel ist, den betroffenen
Arbeitnehmern durch Beratungs-, Qualifizierungs- und
Vermittlungsangebote einen nahtlosen Übergang in ein neues
Beschäftigungsverhältnis zu ermöglichen. Mit der Qualitätsoffensive
geht die Empfehlung an Unternehmen einher, im Falle notwendiger
Entlassungen ausschließlich Transfergesellschaften einzuschalten, die
die Kriterien des "Qualitätslabel BT" gesichert erfüllen.

Kriterien des "Qualitätslabel BT":

1. Es sind ausschließlich vom Bundesverband der Träger im
Beschäftigtentransfer zertifizierte Transfergesellschaften zu wählen.
Nur diese genügen den bundesweit gesetzten Mindestanforderungen.

2. Grundlage der Zusammenarbeit ist ein detailliertes Angebot, das
eine Leistungsbeschreibung, und eine Konzeption enthält.

3. Die ersten Schritte des Transferprozesses beginnen unmittelbar
nach dem Start und es wird rasch an der gemeinsamen Zielvereinbarung
gearbeitet.

4. Das Ziel der Selbstbefähigung wird durch
vermittlungsorientiertes Stellen- und Bewerbermatching ergänzt und
durch eine systematische Stellenakquisition unterstützt.

5. Die Transferanbieter arbeiten eng mit allen regionalen
Arbeitsmarktakteuren zusammen und nutzen ihre betrieblichen Kontakte
und Netzwerke.

6. Die Auswahl zielführender Weiterbildungsmaßnahmen erfolgt durch
die Prüfung geeigneter Qualifizierungsträger aus einem bestehenden
und stetig auszubauenden Netzwerk.

7. Die Beratung erfolgt durch Transferberater, die sich
nachweisbar kontinuierlich weiterbilden. Die Berater sind während der
Transferzeit ständig persönlich vor Ort im Projektbüro des
Unternehmens präsent und haben ausreichend Zeit, sich um jeden
Betroffenen zu kümmern.

8. Die Betreuungsquote darf 1 zu 50 nicht überschreiten. Das
heißt, ein Berater kümmert sich um maximal 50 Arbeitssuchende
gleichzeitig - und zwar nicht etwa pro Projekt, sondern insgesamt.

9. Die Transferanbieter nutzen alle Instrumente, die als "Brücke"
in eine neue feste Beschäftigung genutzt werden können. Dazu gehören
Probearbeit und Praktika.

10. Den Teilnehmern steht, unabhängig von individuellen
Terminvereinbarungen, ein frei zugängliches Bewerberoffice zur
Verfügung, das Hilfsmittel für die Arbeitsplatzsuche bereitstellt.

11. Die Transfergesellschaft beinhaltet ein fristgerechtes,
korrektes Antragsmanagement, ordnungsgemäße Personalverwaltung und
Entgeltabrechnung sowie eine belastbare Finanzierungssicherung.

12. Die so genannten Remanenzkosten, die das Unternehmen an die
Transfergesellschaft zahlt, sollten eine erfolgsorientierte
Komponente beinhalten, damit nicht etwa die Verweildauer in der
Transfergesellschaft, sondern die gewünschte Vermittlung in eine neue
berufliche Existenz bezahlt wird.

13. Alle Beratungsinhalte und -aktivitäten werden im
Projektverlauf dokumentiert, so dass in tagesaktuellen
Statusberichten überprüfbare Aussagen zu den Bewerbungs- und
Qualifizierungsaktivitäten der Teilnehmer getroffen werden können.

14. Ein Projektbeirat mit Vertretern der Betriebsparteien und des
Transferträgers tagt regelmäßig, überwacht Dokumentation und
Controlling des Transferprojekts und stellt die Information zwischen
den Vertragspartnern sicher.

15. Qualität und Transparenz des Beschäftigtentransfers sichert
die Evaluation durch unabhängige Dritte sowie die regelmäßige
Befragung der Teilnehmer und des Auftraggebers.

Der Bundesverband der Träger im Beschäftigtentransfer
(www.bvtb.de) entwickelt die Instrumente des Beschäftigtentransfers
weiter, fördert ihren Einsatz und vertritt sie in der Öffentlichkeit.
Er setzt Standards für die Beratung sowie Projektsteuerung und
-abwicklung, um die Qualität und Transparenz des
Beschäftigtentransfers in der Breite zu gewährleisten und seine
Verantwortung gegenüber Teilnehmern, Personal abgebenden Unternehmen
und der öffentlichen Hand zu sichern. Ein zertifiziertes
Zulassungsverfahren lässt nur Transferanbieter im BVTB zu, die die
hohen Standards des "Qualitätslabels BT" erfüllen.

Originaltext: Bundesverband der Träger im Beschäftigtentransfer e.V. (BVTB)
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/75798
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_75798.rss2

Pressekontakt:
Weitere Informationen: BVTB Bundesverband der Träger im
Beschäftigtentransfer e.V. Chemiepark Knapsack, Industriestraße /
Geb. 0196, 50354 Hürth, Tel. 02233 48-6484, Fax: 02233 48-946484,
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spam Bots geschützt, Sie müssen JavaScript aktivieren, damit Sie es sehen können , Web: www.bvtb.de

PR-Agentur: euro.marcom dripke.pr, Tel. +49 611 97315-0, E-Mail:
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