Gebäudereiniger für 1,79 Euro beschäftigt
Donnerstag, 22. April 2010
Gebäudereiniger für 1,79 Euro beschäftigt

Magdeburg (ddp-lsa). Ein Berufungsverfahren um nicht gezahlten Mindestlohn ist am Donnerstag vor dem Landgericht Magdeburg eröffnet worden. In vorherigen Verfahren hatten das Amtsgericht Magdeburg in erster Instanz und das Landgericht Magdeburg in zweiter Instanz übereinstimmend die Auffassung vertreten, dass sich der Arbeitgeber nicht strafbar gemacht habe, und sprachen ihn frei. Auf die Revision der Staatsanwaltschaft hin hob das Oberlandesgericht Naumburg den Freispruch im Juli 2009 auf.

Hintergrund ist der Vorwurf gegen einen 56-jährigen Mann, der in Magdeburg von 2002 bis 2007 russisch sprechende Einwanderer als Gebäudereiniger zu einem Stundenlohn von 1,79 Euro beschäftigt haben soll, obwohl der allgemein verbindliche Mindestlohn 7,68 Euro betrug. Da der Arbeitgeber die Beiträge zur Sozialversicherung nur aus dem Lohn von 1,79 Euro und nicht aus dem Mindestlohn bezahlte, geht die Staatsanwaltschaft von einem Straftatbestand aus.

Verteidiger Osmar Christmann forderte am ersten Verhandlungstag erneut den Freispruch seinen Mandanten, der sich bei den Zahlungen an das gehalten habe, was er mit seinen Arbeitnehmern vertraglich vereinbart habe. Den Mindestlohn bezeichnet er als maßlos. Der 56-Jährige wollte sich vor Gericht bisher nicht äußern. Mit einem Urteil wird erst Ende April gerechnet.

(ddp)

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