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Gebäudereiniger für 1,79 Euro beschäftigt |
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Donnerstag, 22. April 2010 |
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Magdeburg (ddp-lsa). Ein Berufungsverfahren um nicht gezahlten
Mindestlohn ist am Donnerstag vor dem Landgericht Magdeburg eröffnet
worden. In vorherigen Verfahren hatten das Amtsgericht Magdeburg in
erster Instanz und das Landgericht Magdeburg in zweiter Instanz
übereinstimmend die Auffassung vertreten, dass sich der Arbeitgeber
nicht strafbar gemacht habe, und sprachen ihn frei. Auf die Revision
der Staatsanwaltschaft hin hob das Oberlandesgericht Naumburg den
Freispruch im Juli 2009 auf.
Hintergrund ist der Vorwurf gegen einen 56-jährigen Mann, der in
Magdeburg von 2002 bis 2007 russisch sprechende Einwanderer als
Gebäudereiniger zu einem Stundenlohn von 1,79 Euro beschäftigt haben
soll, obwohl der allgemein verbindliche Mindestlohn 7,68 Euro betrug.
Da der Arbeitgeber die Beiträge zur Sozialversicherung nur aus dem
Lohn von 1,79 Euro und nicht aus dem Mindestlohn bezahlte, geht die
Staatsanwaltschaft von einem Straftatbestand aus.
Verteidiger Osmar Christmann forderte am ersten Verhandlungstag
erneut den Freispruch seinen Mandanten, der sich bei den Zahlungen an
das gehalten habe, was er mit seinen Arbeitnehmern vertraglich
vereinbart habe. Den Mindestlohn bezeichnet er als maßlos. Der
56-Jährige wollte sich vor Gericht bisher nicht äußern. Mit einem
Urteil wird erst Ende April gerechnet.
(ddp)
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