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Bundesrechnungshof rügt Jobcenter-Kompromiss |
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Dienstag, 20. April 2010 |
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Düsseldorf (ddp). Einen Tag vor der Verabschiedung im Kabinett
kritisiert der Bundesrechnungshof das Gesetz zur Neuordnung der
Jobcenter massiv. Im Ergebnis sei die geplante Reform eine «nur
eingeschränkt tragfähige Grundlage» für die Neuorganisation der
Betreuung von Langzeitarbeitslosen, heißt es in dem 20-seitigen
Prüfbericht, der der in Düsseldorf erscheinenden «Rheinischen Post»
(Dienstagausgabe) vorliegt. «Das Modell erhöht die Komplexität der
Aufsicht und führt zu weiterem Verwaltungsaufwand», monieren die
Prüfer. Die Betreuung der «Hartz IV»-Empfänger werde «aufwendiger»,
außerdem führe das Gesetz zu «erheblichen, bislang nicht
berücksichtigten Mehrkosten». Die Schwächen der Mischverantwortung
von Bund, Land und Kommune bei der Grundsicherung für Arbeitssuchende
würde nicht überwunden.
Union, FDP und SPD hatten den Jobcenter-Kompromiss und die
geplante Grundgesetzänderung damit begründet, den 6,8 Millionen
«Hartz IV»-Empfängern weiterhin «Hilfe aus einer Hand» zu bieten. Die
Erweiterung der Optionskommunen von 69 auf 110 kritisieren die
Rechnungsprüfer scharf. Die Entscheidung stehe im Widerspruch zur
Zielsetzung der Regierung, die bewährte Zusammenarbeit in den Argen
fortzuführen, heißt es. Die heterogenen Strukturen birgten das Risiko
»zweier Klassen erwerbsfähiger Hilfebedürftiger".
(ddp)
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