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2. Die Kreditzinsen - Preisschild mit versteckten Kosten Der Nominalzins ist nicht der effektive Jahreszins! Viele Banken offerieren ihren Kunden Ratenkredite mit einem Zinssatz von beispielsweise 3,5%. Dieses Angebot klingt beim ersten Hinsehen sehr günstig, hält jedoch einem zweiten kritischen Blick nicht stand.
Genannt wurde nämlich nur der Nominalzins, zu dem die Darlehenssumme verzinst wird. Doch bei der Aufnahme eines Ratenkredites, fallen auch noch andere Kosten an, die bei der Berechnung des effektiven Jahreszinses unbedingt berücksichtigt werden müssen. Denn nur sie geben genaue Auskunft darüber, wie teuer der Kredit in Wirklichkeit ist. Zusätzlich zu dem Nominalzins werden von den Banken ggf. noch Provisionen und Bearbeitungsgebühren erhoben.
Manche Banken suggerieren ihren Kunden auch gern, dass man, um den Ratenkredit zu bekommen, noch unbedingt zur Absicherung der Restschuld, eine Risikolebensversicherung abschließen muss. Dem ist nicht so.
Wenn der Abschluss einer solchen Versicherung obligatorisch wäre, müssten die Kosten für die Versicherung im effektiven Jahreszins berücksichtigt werden. Da der Zins dann in den meisten Fällen auf 15-30% steigen würde, wären die Verbraucher mit großer Sicherheit abgeschreckt und würden einen solchen Vertrag nicht unterschreiben.
Außerdem wäre damit der Tatbestand des Zinswuchers erfüllt. Man sollte sich in jedem Fall genau ausrechnen lassen, wie teuer eine solche Versicherung über die gesamte Vertragsdauer ist und dies gegebenenfalls auf den Monat herunterbrechen. Schnell kommen einige tausend Euro zusammen, die zusätzlich zum normalen Kredit bezahlt werden müssen. Auch wenn die Banken diese Praxis immer wieder bestreiten, versichern befragte Verbraucher, dass die Banken gesagt oder deutlich zu verstehen gegeben hätten, dass ohne Abschluss dieser Versicherung eine Kreditvergabe nicht möglich wäre.
Einige gaben sogar an, dass die Banken explizit behautet hätten, dass eine Restschuldversicherung integraler Vertragsbestandteil wäre. Dies ist gesetzeswidrig. So sinnvoll diese Absicherung in manchen Fällen auch ist, sie darf nicht zur Vertragsbedingung gemacht werden.
Im Allgemeinen ist davon auszugehen, dass der effektive Jahreszins sich in einem Bereich von 6-10% bewegen sollte. Wobei es auch Angebote mit einer jährlichen Gesamtverzinsung von 5% gibt. Angebote die jenseits der 15% liegen, sind unseriös und sollten vom Bankkunden nicht unterschrieben werden.
Die Banken sind laut Preisangabenverordnung (PangVo) gesetzlich verpflichtet, die anfängliche, jährliche Effektivzinsbelastung anzugeben. Zu diesen Kosten zählen auch eventuelle Aufgelder (Agio) und Abgelder (Disagio), die in Prozent angegeben werden müssen. Auch eventuelle Provisionen und Bearbeitungsgebühren müssen klar und erkennbar im Kreditvertrag genannt werden. Nur so hat der Verbraucher die Möglichkeit nachzuvollziehen, zu welchen Konditionen und mit welchen zusätzlichen Kosten er seinen Kredit zurück zu zahlen hat. Je geringer der effektive Jahreszins ausfällt, umso günstiger ist der Kredit, und somit die monatlich zu begleichenden Raten.
Manche Banken geben in ihrer Werbung nur den Nominalzins an und versuchen auf diese Weise, vermeintlich günstige Darlehen vor zu gaukeln. Unterschiedlich hohe Nominalzinsen, verschiedene Bearbeitungsgebühren, Agios und Disagios, zusätzlich zu eventuellen Prämien für eine Restschuldversicherung, machen das Vergleichen der einzelnen Angebote für den Verbraucher zu einer schwierigen Angelegenheit.
Alle Teile dieses Berichtes: 1. Wichtige Überlegungen im Voefld der Kreditaufnahme 2. Kreditzinsen im Blick - günstige Kredite erkennen 3. Auf der Bank - Checkliste fürs Beratungsgespräch 4. Die Kreditlaufzeit
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